Die als Orientierungshilfe zu verstehende (unverbindliche) Handreichung zur Qualitätssicherung im Rahmen der Mitverlegung nach § 77i Abs. 7 TKG, enthält „Qualitätsanforderungen an die Bauausführung und Erdlegung von Telekommunikationsrohren“ sowie eine „Technische Spezifikation für Mikrorohre und Mikrorohrverbundsysteme“, die sich an vergleichbaren Dokumenten orientieren, die im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus Verwendung finden. Die Handreichung richtet sich vorrangig an die kommunalen Gebietskörperschaften, also an die Städte, Landkreise und Gemeinden. Bei einer Mitverlegung nach diesen Grundsätzen kann sichergestellt werden, dass hoheitlich geplante und errichtete Glasfaserinfrastrukturen den Qualitätsanforderungen der Privatwirtschaft entsprechen und die im Wege der Sicherstellung bereitzustellenden Infrastrukturen damit vermarktungsfähig sind.
Download