Kommission fordert von Bundesnetzagentur niedrigere Mobilfunktarife

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Pressemitteilung der Europäischen Kommission 

Zum fünften Mal hat die Europäische Kommission die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation (Bundesnetzagentur) aufgefordert, ihren Vorschlag zu Mobilfunk-Zustellungsentgelten (MTR) zu ändern oder zurückzunehmen.

Die Bundesnetzagentur will für den Betreiber sipgate Wireless bis zu 80 Prozent höhere Zustellungsentgelte genehmigen, als sie in den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten angewandt werden. Die Kosten müssten letztlich die Mobilfunkkunden tragen. Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Kommission und zuständig für die digitale Agenda, sagte: "Ich halte es für sehr bedenklich, dass Deutschland nach wie vor die vernünftigen Forderungen der Europäischen Kommission ignoriert – und sich damit von allen anderen Mitgliedstaaten absetzt. Die deutsche Praxis bei den Mobilfunk-Zustellungsentgelten steht im krassen Widerspruch zum Binnenmarkt und schadet den Verbrauchern."

Zustellungsentgelte sind die Gebühren, die sich die Telekommunikationsnetzbetreiber gegenseitig für die Anrufzustellung zwischen ihren Netzen in Rechnung stellen, wobei jeder Netzbetreiber im Hinblick auf den Zugang zu den Kunden in seinem eigenen Netz eine marktbeherrschende Stellung innehat. Diese Kosten schlagen sich letztlich in den Preisen nieder, die Verbraucher und Unternehmen zahlen müssen.

Im Mai 2014 wurde eine Untersuchung eingeleitet. Während dieser Untersuchung konnte die deutsche Regulierungsbehörde nicht rechtfertigen, warum sie eine Sonderbehandlung beansprucht und es ihr gestattet werden sollte, von der im EU-Telekommunikationsrecht vorgesehenen Berechnungsmethode für MTR abzuweichen. Das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) hat sich dem Standpunkt der Kommission uneingeschränkt angeschlossen.
In der Empfehlung wird die deutsche Regulierungsbehörde aufgefordert, ihren Vorschlag entweder zurückzuziehen oder zu ändern. Die deutschen Vorschriften für Mobilfunk-Zustellungsentgelte müssen mit der Empfehlung der Kommission im Einklang stehen. Sollte die Bundesnetzagentur an ihrem Ansatz festhalten und der Empfehlung nicht nachkommen, wird die Kommission geeignete rechtliche Schritte einleiten.

Nach dem EU-Telekommunikationsrecht müssen die Mitgliedstaaten den Wettbewerb und die Entwicklung des Binnenmarktes fördern und die Interessen der Verbraucher schützen. Sollte die Kommission Zweifel an der Vereinbarkeit der Vorschläge mit dem EU-Recht haben, so kann sie eine eingehende Untersuchung einleiten. Gibt es am Ende dieser Untersuchung noch immer Unstimmigkeiten bei den Regulierungsansätzen und den Abhilfemaßnahmen der nationalen Regulierungsbehörden, kann die Kommission Empfehlungen beschließen, in denen sie die betreffende Behörde zur Änderung oder Rücknahme ihrer geplanten Maßnahme auffordern kann.