Start der Vectoring-Liste: BREKO begrüßt baldige Rechts- und Planungssicherheit

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Pressemitteilung BREKO e.V.

BNetzA legt Entscheidungsentwurf vor – Vectoring-Liste wird am 30. Juli geöffnet

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für den Einsatz von VDSL Vectoring im Netz der Deutschen Telekom festgelegt. Der von der Bonner Regulierungsbehörde vorgelegte Entscheidungsentwurf muss nun noch der EU-Kommission zur Konsultation vorgelegt werden, tritt aber schon jetzt vorläufig in Kraft. Die BNetzA hatte Ende Februar dieses Jahres bereits eine erste Teilentscheidung erlassen, in deren Folge die Deutsche Telekom diverse Vorgaben der Behörde hatte umsetzen müssen.

Der Start der so genannten Vectoring-Liste, in die die Telekommunikationsanbieter ihre konkreten Ausbauprojekte eintragen lassen können, erfolgt nun am 30. Juli. Hierbei gilt grundsätzlich das „Windhund-Prinzip“: Wer einen Kabelverzweiger (KVz) – den „grauen Kasten“ an der Straße – als Erster ausbauen möchte und in die Vectoring-Liste einträgt, hat diesen für sich reserviert. Der Ausbau mit der Vectoring-Technik muss dann innerhalb eines Jahres erfolgen.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) bewertet die nun von der Bundesnetzagentur vorgelegten Regelungen für das so genannte Standardangebot – Musterverträgen, die die Deutsche Telekom ihren Mitbewerbern für den Zugang zur Infrastruktur anbieten muss – überwiegend positiv. „Wir begrüßen, dass die Bundesnetzagentur durch den Start der Vectoring-Liste am 30. Juli zeitnah Rechts- und Planungssicherheit schaffen will“, sagt BREKO-Präsident Ralf Kleint. „Damit haben unsere Mitgliedsunternehmen weitestgehend Schutz vor der Entwertung ihrer Investitionen, wenngleich die Gefahr der nachträglichen Kündigung des Zugangs durch die Deutsche Telekom unter bestimmten Voraussetzungen möglich bleibt.“

BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers begrüßt die im nun vorgelegten Entscheidungsentwurf berücksichtigten Anregungen des führenden deutschen Breitband-Verbands. „Wir freuen uns, dass die BNetzA noch einmal Änderungen und Klarstellungen im Sinne des Wettbewerbs vorgenommen hat, die zu einer deutlichen Verbesserung für die BREKO-Netzbetreiber führen und damit zum chancengleichen Vectoring-Ausbau beitragen. So musste die Deutsche Telekom ein eigenes Datenschutzkonzept zur Führung der Vectoring-Liste entwickeln.“

Dennoch hält der BREKO die Tatsache, dass die Vectoring-Liste trotz aller Bedenken der Wettbewerber durch die Deutsche Telekom geführt werden wird, nach wie vor für eine grundlegende Schwäche. „Wir setzen darauf, dass die Bundesnetzagentur die Führung der Vectoring-Liste engmaschig kontrolliert, so dass ein Missbrauch ausgeschlossen bleibt“, kommentiert BREKO-Präsident Ralf Kleint. Immerhin: Die Deutsche Telekom muss ihre für den Einführungstag der Vectoring-Liste ("Day One") vorgesehenen Eintragungen einen Tag zuvor bei der BNetzA hinterlegen, damit etwaige nachträgliche Anpassungen identifiziert werden können. Zudem besteht ein Schadenersatzanspruch für den Fall, dass die Telekom die Vectoring-Liste sorgfaltswidrig führt.

Die Höhe der Vertragsstrafe bei Nichtausbau eines in der Vectoring-Liste reservierten Kabelverzweigers (KVz) durch die Deutsche Telekom – beziehungsweise für die fälschliche Eintragung eines KVz als "ausgebaut" – wurde von der Bundesnetzagentur leicht erhöht und beträgt nun 1.000 Euro (netto). Diesen Betrag hält der BREKO allerdings für weiterhin zu gering, um einen möglichen Missbrauch zu verhindern. Der Verband hatte sich deshalb für eine am Umsatz des jeweiligen Unternehmens orientierte Vertragsstrafe eingesetzt.

Verbesserungsbedarf im Rahmen der EU-Konsultation sieht der BREKO bei der Ausgestaltung des sogenannten KVz-Alternativprodukts („KVz-AP“). Die Telekom muss ihren Wettbewerbern ein solches Produkt anbieten, wenn sie den Zugang nachträglich kündigt – etwa dann, wenn der betreffende Kabelverzweiger in einem Gebiet liegt, in dem es bereits eine zweite Festnetz-Infrastruktur (zum Beispiel ein Kabelnetz) gibt, an die mindestens 75 Prozent der Gebäude angeschlossen sind. Hinsichtlich des „KVz-AP“ kritisiert der BREKO die nicht ausreichenden Konfigurations- und Diagnosemöglichkeiten sowie die fehlende Einflussmöglichkeit des betroffenen Wettbewerbers auf die Produktgestaltung.

BREKO-Präsident Ralf Kleint sieht in puncto Vectoring vorsichtig optimistisch in die Zukunft: „Die von der Bundesnetzagentur festgelegten Regelungen müssen sich nun in der Praxis bewähren. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass VDSL Vectoring technisch und organisatorisch funktionieren wird – und wir unser Investitionsversprechen von 9,1 Milliarden Euro bis zum Jahr 2018 einhalten werden.“

Die alternativen Netzbetreiber des BREKO haben sich mit dem Start der BREKO Glasfaser-Offensive dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2018 bis zu 9,1 Milliarden Euro zu investieren und damit bis zu 11,2 Millionen Anschlüsse – das sind nahezu 75 Prozent der Anschlüsse außerhalb der Ballungszentren – mit Bandbreiten von 50 MBit/s zu versorgen. Voraussetzung für die Erfüllung dieser ehrgeizigen Ziele, mit denen die Unternehmen des BREKO entscheidend zur Erreichung der Breitband-Ziele der Bundesregierung (50 MBit/s für alle Haushalte bis 2018) beitragen können, sind entsprechende politische und regulatorische Vorgaben.

 

Über den BREKO:

Der Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. (BREKO) repräsentiert den Großteil der Festnetzwettbewerber der Telekom Deutschland. Unsere Mitglieder vermarkten ihre Produkte vor allem auf Basis eigener Infrastruktur in Kombination mit dem entbündelten Teilnehmeranschluss (TAL) der Telekom Deutschland; vermehrt bieten sie aber auch eigene hochleistungsfähige Glasfaseranschlüsse direkt zum Kunden (FTTH/B) an. Seit seiner Gründung im Jahre 1999 tritt der BREKO erfolgreich für den Infrastrukturwettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt ein. Die über 180 BREKO-Unternehmen, darunter City- und Regionalcarrier sowie Stadtwerke, versorgen sowohl Ballungsräume als auch ländliche Gebiete, die „weißen Flecken“, mit hochleistungsfähigen Glasfaseranschlüssen. Dazu haben sie im Jahre 2012 rund 1,4 Mrd. Euro investiert und dabei einen Umsatz in Höhe von etwa 7 Mrd. Euro erwirtschaftet. Damit leisten die BREKO-Unternehmen einen maßgeblichen Beitrag zum flächendecken Glasfaserausbau sowie zur Erreichung der Breitbandziele der Bundesregierung. Auch weiterhin sind die BREKO-Unternehmen zu Investitionen bereit. Vor diesem Hintergrund tritt der BREKO für verlässliche gesetzliche und regulatorische Rahmenbedingungen ein, dazu gehören beispielsweise eine angemessene Regulierung von Vorleistungen und eine einheitliche Regulierung im gesamten Bundesgebiet. Der BREKO ist zudem maßgeblich an der Entwicklung von Open Access-Geschäftsmodellen beteiligt, bei denen die unternehmerische Freiheit bei der Ausgestaltung einer diskriminierungsfreien Zugangsgewährung an Dritte im Vordergrund steht.

 

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