Licht und Schatten: Bundesnetzagentur legt Rahmenbedingungen in puncto Bitstrom-Regulierung fest

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Pressemitteilung BREKO e.V.


BREKO kritisiert vereinfachtes Prüfungsverfahren für Layer-2-Entgelte der Deutschen Telekom

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) begrüßt grundsätzlich die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) heute angeordnete Verpflichtung seitens der Deutschen Telekom, der Regulierungsbehörde die von ihr geplanten Entgelte für die wichtige Layer-2-Bitstrom-Vorleistung vorab zur Prüfung vorlegen zu müssen. Der Verband befürchtet unterdessen, dass die von der BNetzA beschlossene, stark vereinfachte Prüfung dazu führen wird, dass der Ex-Monopolist die ihm eingeräumten Spielräume dazu nutzen wird, möglichst hohe Entgelte für den Layer-2-Zugang durchzusetzen.

Der Layer-2-Zugang, der durch die Deutsche Telekom bundesweit angeboten werden muss, soll alternativen Wettbewerbern ein im Vergleich zum bereits verfügbaren Layer-3-Bitstrom hochwertigeres Vorleistungsprodukt bieten, das individueller konfiguriert werden kann und qualitativ bessere Endkundenprodukte ermöglicht. Der Datenverkehr kann von den Telekom-Wettbewerbern allerdings nur an bundesweit 899 Übergabepunkten übernommen werden, was entsprechende Infrastrukturmaßnahmen des nachfragenden Anbieters nötig macht.

Hintergrund: Bei der von der Bundesnetzagentur angeordneten Vorab-Prüfung handelt es sich nicht um eine „Ex-ante-Regulierung“ im klassischen Sinne. Stattdessen werden die vorgeschlagenen Entgelte lediglich nach dem Maßstab der Missbrauchskontrolle geprüft. In der Folge kann der Telekom eine Genehmigung nur dann verweigert werden, wenn die Höhe der vorgeschlagenen Entgelte tatsächlich als missbräuchlich anzusehen ist. „Nach unserer Ansicht muss zur Gewährleistung eines funktionierenden Wettbewerbs aber eine eingehende Prüfung durch die BNetzA erfolgen, im Rahmen derer die der Deutschen Telekom tatsächlich entstehenden Kosten für den Layer-2-Zugang die Basis der regulierten Entgelte bilden“, erläutert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.

Auch wenn ein Bitstrom-Zugang ein sinnvolles Angebot für bestimmte Marktteilnehmer darstellen mag, stellt dieses für den BREKO auch weiterhin keine gleichwertige Alternative zum physikalischen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der so genannten „letzten Meile“, dar – und kann damit den direkten Zugang zur TAL nicht ersetzen.

Für absolut richtig hält der BREKO die Entscheidung der BNetzA, die Deutsche Telekom dazu zu verpflichten, bestimmte Qualitätskennzahlen (z.B. in puncto Dienstequalität oder Entstörzeiten) künftig monatlich veröffentlichen zu müssen. Damit will die Behörde überprüfen, ob der Ex-Monopolist seinen Mitbewerbern tatsächlich „einen gleichwertigen Zugang“ gewährt, der „in Bezug auf Funktionsumfang und Preis mindestens jenem vergleichbar ist, den sich die Betroffene selbst intern – wenn auch möglicherweise mit unterschiedlichen Systeme und Prozessen – bereitstellt“. Sollten die geforderten Qualitätsparameter durch die Telekom verfehlt werden, drohen dem Konzern in der Folge Vertragsstrafen. „Von der höheren Qualität werden auch die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren“, unterstreicht Albers.

Dass die Bundesnetzagentur an der Einführung einer regional differenzierten Betrachtung beim Layer-3-Bitstrom festhält, bedauert der BREKO unterdessen. Der Verband befürchtet, dass die jetzt vorgenommene Beschränkung auf 20 Städte, in denen die Telekom aus der Layer-3-Zugangsverpflichtung entlassen wird, nicht von Dauer sein dürfte – und damit für die Zukunft damit eine ständige Planungsunsicherheit darstellt, die Investoren abschreckt.