08.02.2017

Netzneutralität

verlangt die Gleichbehandlung von allen Daten bei der Übertragung im Internet sowie den diskriminierungsfreien Zugang zum Internet.

Alle Datenpakete sollen bei der Übertragung gleich behandelt werden, unabhängig von Sender und Empfänger, dem Inhalt der Pakete und den Anwendungen. Als Beispiel soll hier die von der amerikanischen Regulierungsbehörde 2015 beschlossene Internet-Verordnung genannt werden, die drei fundamentale Verbote für den freien Internetzugang umfasst:

  • Websperren für rechtmäßige Inhalte, Anwendungen, Dienste oder unschädlicher Geräte.

  • Tempobremse (Throttling) für den legalen Internetverkehr auf Basis von rechtmäßigen Inhalten, Anwendungen, Diensten oder unschädlicher Geräte.

  • Bevorzugung beliebigen Internetverkehrs gegenüber anderem legalen Internetverkehr und eigener Inhalte und Dienste.

 

Autor: Gerhard Kafka

erstellt: 08.02.2017 - 12:20:14 Uhr

Anzahl der Kommentare zu diesem Artikel: 0

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar für diesen Artikel zu verfassen.



zurück zur Übersicht