Übergangsentscheidung der BNetzA bezüglich der Konsultation zur künftigen Nutzung der auslaufenden Mobilfunkfrequenzen

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VATM-Pressestatement:

 

Zunächst kann man zur grundsätzlichen Überlegung der Nicht-Anordnung eines Vergabeverfahrens und der Verlängerung bestehender Nutzungsrechte für den Zeitraum von Anfang 2026 bis Ende des Jahres 2030 feststellen, dass die Präsidentenkammer damit von ihrer bisherigen Bewertung im Positionspapier abweichen würde. Nach derzeitiger Sachlage ergeben sich neue Gründe dafür, ein Vergabeverfahren auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, wobei insbesondere auf die später dann zur Verfügung stehenden deutlich größeren Frequenzressourcen abgestellt wird und sich erhebliche Vorteile für eine effizientere Nutzung der Frequenzen und für mögliche neue Kooperationen ergäben. Der vierte Netzbetreiber erhält damit in der Übergangszeit keine Möglichkeit, neue Frequenzen zu erwerben.

Erwogen wird die weitere Förderung des Dienstewettbewerbs, wobei bei genauer Betrachtung maximal die Auferlegung einer Angebotspflicht in Betracht gezogen wird, die technologieneutraler ausgestaltet und kontrollierbarer sein könnte. Zudem stellt die Präsidentenkammer ihre zukünftige Entscheidung und die weiteren Abwägungen unter den Vorbehalt der Einbeziehung noch ausstehender Gutachten und Evaluationen. Sie zählt überwiegend zukünftige Abwägungsinhalte und potenzielle Entscheidungsgründe auf, ohne diese im Einzelnen bereits zu bewerten.

Auch zum Thema „National Roaming“ äußert die BNetzA sich zurückhaltend und regt auch hier lediglich ein Verhandlungsgebot an.

Die Versorgungsauflagen zur Verbesserung des Mobilfunkangebotes sollen nochmals verschärft werden, was erstaunlicherweise mit einer veränderten Wahrnehmung und Nutzung durch die Kunden begründet wird. Denn nun erwartet man auch im ländlichen Raum entlang von Verkehrswegen eine möglichst jederzeitig flächendeckende Versorgung mit Mobilfunkdiensten. Auch habe man erkannt, dass eine verbesserte Versorgung eine unverzichtbare Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands als Wirtschaftsstandort im internationalen Vergleich sei. Dazu soll die Übertragungsrate in Gebieten mit weniger als 100 Einwohnern pro Quadratkilometer in jedem Bundesland auf mindestens 100 MBit pro Sekunde im Download gesteigert werden und dabei eine Versorgungsquote von 98 % der Haushalte erreicht werden. Dies würde voraussichtlich mit einer weitergehenden Verdichtung und dem zusätzlichen Aufbau von Sendemasten einhergehen.

Vor allem aber soll auf die bisher mögliche Anrechnung der Versorgung durch andere Zuteilungsinhaber zukünftig verzichtet werden, was zu einer ganz erheblichen Mehrbelastung der Unternehmen und dem Aufbau weiterer Sendeeinrichtungen führen wird. Obwohl es sich nach der Darstellung der Bundesnetzagentur in aller Regel nur um Erwägungen und um das in Betracht ziehen von Maßnahmen handelt, wird sehr ausführlich deren Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit begründet. Die Behörde setzt sich schließlich ausführlich mit dem zukünftigen Vergabeverfahren für eine Bereitstellung der Frequenzen ab 2026 auseinander und weist auch hier mehrfach auf die stärkere Gewichtung der Nutzer und Verbraucherperspektive hin und deutlich weniger auf wettbewerbliche Belange oder eine Stärkung der technologischen Entwicklung durch eine Entlastung der Telekommunikationsunternehmen. Eine einseitige stärkere Gewichtung von Nutzerinteressen gegenüber den gesamtwirtschaftlich so wichtigen essenziellen Entwicklungsmöglichkeiten einer Technologiebranche würde die Digitalisierung Deutschlands nicht fördern und müsste als außerordentlich kritisch betrachtet werden. Eine abschließende Bewertung ist zu diesem Zeitpunkt allerdings weder sinnvoll noch zielführend, da die Überlegungen seitens der Bundesnetzagentur und der Präsidentenkammer ganz offensichtlich ebenfalls noch nicht abgeschlossen sind. Seitens des VATM wird eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem Vorhaben der Bundesnetzagentur folgen.