Telekom behindert Glasfaserausbau – VG Köln trifft Eilbeschluss gegen Telekom

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VATM-Pressemitteilung: 

 

Berlin, 05.03.2024. Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Eilverfahren in aller Deutlichkeit die Behinderung des Glasfaserausbaus durch die Deutsche Telekom festgestellt. Diese weigert sich bereits seit Jahren, anderen Glasfaser ausbauenden Unternehmen Zugang zu ihren Leerrohren zu ermöglichen. Die Telekom hatte gegen die entsprechende Verfügung der BNetzA aus Juli 2022, mit der die neuen Bedingungen für den Zugang zur neu entstehenden Glasfaserinfrastruktur der Telekom auf Vorleistungsebene festgelegt wurden, geklagt. Das Gericht hat nun im Eilverfahren entschieden, dass der Zugang zu den Leerrohren gewährt werden muss, da ansonsten der dringend notwendige Netzausbau weiter verzögert würde.

 

Deutschland verfügt über tausende Kilometer vorhandener Infrastruktur für den Glasfaserausbau, das Leerrohrnetz der Deutschen Telekom. Doch die Wettbewerber können immer noch nicht hierauf zugreifen, fast zwei Jahre nachdem das Bonner Unternehmen hierzu von der Regulierungsbehörde mit der vor Gericht angegriffenen Verfügung endlich verpflichtet wurde. „Durch den fehlenden Zugang zum Leerrohrnetz der Telekom erfolgt der Glasfaser-Ausbau deutlich langsamer als er sein könnte“, erläutert VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer. „Er ist teurer, als er sein müsste. Und er ist mit deutlich mehr Baustellen verbunden, als notwendig wären, weil die ausbauenden Wettbewerber nicht auf dieses Netz zugreifen können.“

 

Nun muss die Telekom unverzüglich anderen Netzbetreibern den Zugang zu ihren Leerrohren ermöglichen – wie es im Übrigen der europäische Rechtsrahmen (EECC) seit 2018 vorsieht und in anderen, beim Glasfaserausbau deutlich weiter fortgeschrittenen Ländern schon vor vielen Jahren höchst erfolgreich umgesetzt wurde. „Unverzüglich muss auch die Entscheidung der Bundesnetzagentur zu den Zugangsbedingungen und -entgelten folgen, wenn wir es mit dem Glasfaserausbau in Deutschland und der Mobilfunkversorgung der Bürger ernst meinen“, so Ufer.

 

Dass die Telekom prompt gegen die überfällige Verpflichtung durch die BNetzA geklagt hat, zeige erneut, dass das Unternehmen alle Möglichkeiten ausschöpfe, den Glasfaserausbau in Deutschland – wo auch immer möglich – zu behindern. „In den noch laufenden BNetzA-Verfahren vor der Bundesnetzagentur zieht die Telekom alle Register, um den Leerrohrzugang hinauszuzögern, zu erschweren oder gar zu vereiteln“, führt der Geschäftsführer aus. Von der verfügbaren Datenbasis, über die Mietkonditionen bis hin zu den aufgerufenen Preisen sei alles auf Verhinderung des Zugangs ausgelegt, sodass die Bundesnetzagentur in den anstehenden Entscheidungen rigoros durchgreifen müsse.

 

Das Verhalten der Telekom war jetzt offensichtlich auch dem Verwaltungsgericht Köln zu viel. Das Gericht hat im Eilbeschluss vom 1. März klar erkannt, dass ein gerichtlicher Erfolg der Telekom den beschleunigten Ausbau breitbandiger Netze auf Grundlage vorhandener Infra-strukturen mit sofortiger Wirkung unterbinden würden. Eine solche Verzögerung beim Netzausbau könnte selbst bei einer späteren Abweisung der Klage der Telekom nicht mehr wettgemacht werden, befand das Gericht.

 

„So deutliche Worte haben bislang weder Politik noch BNetzA zur Glasfaser-Behinderungsstrategie der Telekom gefunden“, betont Ufer. „Tatsächlich nutzt die Telekom ihr eigenes Leerrohrnetz effektiv, um in erheblichem Maße kapitalschonend Glasfaser „homes passed“ an den Hausanschlüssen vorbeizubauen und im Sinne eines „Handtuchwerfens“ Wettbewerber von der Erschließung dieser Gegenden abzuhalten“. Es werde höchste Zeit, dass das Taktieren der Telekom endlich klar benannt und dies in die anstehenden politischen Entscheidungen – gerade auch beim Umgang mit strategischem Überbau durch den Konzern – entsprechend einfließen würden.