Open Access: Definition des BREKO für offenen Zugang zu Glasfasernetzen schafft Grundlage für Branchenstandard und soll Glasfaserausbau zusätzlichen Schub geben

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Bonn, 25.08.2023 Heute hat der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) ein Positionspapier zum Thema Open Access im Glasfaserausbau veröffentlicht. Ziel ist es, mit einer konkreten Definition von Open Access die Grundlage für einen Branchenstandard zu legen, um dem Glasfaserausbau in Deutschland noch mehr Schub zu geben und volkswirtschaftlich unsinnigen Doppelausbau zu vermeiden.

Open Access ist im Glasfaserausbau seit vielen Jahren in aller Munde. Die Vorteile eines offenen Netzzugangs, der interessierten Diensteanbietern einen Zugang zu hochleistungsfähigen Glasfasernetzen eröffnet, liegen auf der Hand: Durch die Gewährung offener Netzzugänge können Auslastung und Refinanzierung von Glasfasernetzen deutlich verbessert werden. Endkundinnen und Endkunden erhalten durch Open Access eine größere Anbieterauswahl.

Eine Definition des Begriffs „Open Access“ fehlte aber bisher. Die mehr als 240 im BREKO organisierten Telekommunikationsunternehmen, die den Glasfaserausbau in Deutschland maßgeblich vorantreiben, haben sich im heute veröffentlichten Positionspapier erstmals auf ein gemeinsames Verständnis von Open Access geeinigt und verfolgen das Ziel, dies zum Branchenstandard zu machen. BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers: „Open Access braucht klare Kriterien, die die Interessen der Glasfaser ausbauenden Unternehmen und der Vorleistungsnachfrager gleichermaßen berücksichtigen. Diese haben wir mit unserer Definition gesetzt. Wer jetzt noch ernsthaft behauptet, Open Access Geschäftsmodelle im Glasfaserausbau scheiterten an fehlenden technischen Schnittstellen, der will entweder als Anbieter seine Netze nicht öffnen, oder sich als Nachfrager nicht auf anderen Netzen einkaufen.“

Kern der Open Access Definition des BREKO sind vier Kriterien:

1. Freiwilliger Netzzugang

Open Access wird dann zum Erfolgsmodell, wenn die Interessen sowohl der Anbieter als auch der Nachfrager angemessen berücksichtigt werden. Daher sollte Open Access nicht regulatorisch durch die Bundesnetzagentur angeordnet werden, sondern auf freiwilliger Basis erfolgen. Die stetig steigende Anzahl an Open Access Kooperationen zeigt, dass Open Access ohne staatliche Eingriffe funktioniert. Unterschiedliche Interessenlagen müssen und können die beteiligten Unternehmen selbst ausbalancieren. Die Bundesnetzagentur sollte dabei moderierend unterstützen, um einen Branchenstandard zu etablieren.

2. Offener Netzzugang

Open Access Angebote sollten grundsätzlich von jedem interessierten Diensteanbieter diskriminierungsfrei genutzt werden können. Ein exklusiver Zugang, der bestimmten Nachfragern vorbehalten ist, fällt also nicht unter den Begriff Open Access.

3. Diskriminierungsfreier Netzzugang

Eine unterschiedliche Behandlung einzelner Open Access Nachfrager sollte nur erfolgen, wenn dafür eine sachliche Rechtfertigung besteht. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit einer preislichen Differenzierung zwischen einzelnen Nachfragern, beispielsweise, wenn die Abnahme einer bestimmten Anzahl von Anschlüssen durch einzelne Nachfrager garantiert wird.

4. Fokus auf die Anbindung von Endkundinnen und Endkunden

Nur solche Netzzugänge, die einen direkten Zugang zu Endkundinnen und -kunden ermöglichen, wie beispielsweise der Layer-2- oder Layer-3-Bitstromzugang, fallen unter die Definition von Open Access.

Layer-2-Bitstrom als zentrales Open Access Produkt

Auch wenn Open Access auf unterschiedlichen Stufen der Wertschöpfung gewährt werden kann, spricht Vieles dafür, dass sich – zumindest für den Massenmarkt (Privatanschlüsse und die meisten Geschäftskunden) – der Layer-2-Bitstromzugang als zentrales Open Access Produkt herausbilden wird. Wichtig ist daher, die erforderlichen Schnittstellen, Prozesse und Vertragsstandards zunächst mit Blick auf dieses Produkt weiterzuentwickeln.

Das Open Access Positionspapier des BREKO ist hier abrufbar: https://www.brekoverband.de/site/assets/files/37769/breko_positionspapier_open_access.pdf

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Über den BREKO

Als führender Glasfaserverband mit über 450 Mitgliedsunternehmen setzt sich der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) erfolgreich für den Wettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt ein. Seine Mitglieder setzen klar auf die zukunftssichere Glasfaser und zeichnen für über 70 Prozent des Ausbaus von Glasfaseranschlüssen in Deutschland verantwortlich. Die mehr als 240 im Verband organisierten Telekommunikations-Netzbetreiber versorgen sowohl Ballungsräume als auch ländliche Gebiete mit zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen. Dafür haben sie im Jahr 2021 3,2 Mrd. Euro investiert. Weitere Informationen finden Sie unter brekoverband.de.