Mehr Anträge auf Streitschlichtung bei der Bundesnetzagentur

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Pressemitteilung der Bundesnetzagentur


Homann: "Verbraucher nutzen Streitschlichtung durch die Bundesnetzagentur verstärkt"

Die Bundesnetzagentur verzeichnet einen starken Anstieg der Schlichtungsanträge im Telekommunikationsbereich

"Ich freue mich, dass wir oft sehr gute Einigungen in der Schlichtung erzielen können. Im Schlichtungsverfahren können Streitigkeiten in vielen Fällen schnell, unkompliziert und kostenfrei beigelegt werden. Das wird auch maßgeblich durch die konstruktive Mitarbeit der Unternehmen unterstützt", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Anstieg der Zahl der Anträge

Seit Inkrafttreten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz am 1. April 2016 sind bei der Bundesnetzagentur 3.261 Anträge eingegangen. Im Vorjahreszeitraum waren es noch 1.686. Damit haben sich die Anträge an die Verbraucherschlichtungsstelle nahezu verdoppelt.

Ein wichtiger Grund für den Anstieg ist, dass die Schlichtung für Verbraucher nun kostenfrei ist. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Anträge weiter auf hohem Niveau bleibt.

Außergerichtliche Schlichtung bei Streitigkeiten

Die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation unterstützt Verbraucher, telekommunikationsrechtliche Streitigkeiten mit ihrem Anbieter außergerichtlich beizulegen. Hierbei vermittelt die Schlichtungsstelle als neutrale Instanz zwischen beiden Parteien mit dem Ziel, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu erreichen.

Gegenstand der Schlichtungsverfahren sind u.a. Beanstandungen der Telefon- und Internetrechnung, die Bereitstellung der vertraglich zugesicherten Leistung oder Störungen und Sperrungen des Anschlusses. Auch Fragestellungen zum Anbieterwechsel oder zum Umzug des Anschlusses können Gegenstand der Schlichtung sein.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren sind unter www.bundesnetzagentur.de/tk-schlichtungsstelle veröffentlicht.