M-net: Telekom will Infrastrukturwettbewerb endgültig zum Erliegen bringen

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Pressemitteilung der M-net Telekommunikations GmbH

Telekommunikationsanbieter sieht sich in Klage gegen Vectoring-Regulierungsverfügung durch neuen Telekom-Antrag voll bestätigt

Der bayerische Telekommunikationsanbieter M-net sieht sich in seinem laufenden Klageverfahren gegen die Regulierungsverfügung zum Vectoringausbau von 2013 durch den erneuten Vorstoß der Deutschen Telekom AG mit ihrem Antrag zur Genehmigung von Vectoring im Nahbereich um den sogenannten Hauptverteiler (HVt) ausnahmslos bestätigt. Die Befürchtungen seitens M-net, dass die Deutsche Telekom den Infrastrukturwettbewerb in Deutschland entgegen den ausdrücklichen Zielen des Telekommunikationsgesetzes endgültig zum Erliegen bringen will, werden durch den Telekom-Vorstoß eindrucksvoll untermauert.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird in der am morgigen Freitag stattfindenden mündlichen Verhandlung zum Antrag der Deutschen Telekom AG gefordert sein, einen langfristigen Vertrauensschutz zu schaffen und den Bestrebungen des Ex-Monopolisten Einhalt zu gebieten, den Infrastrukturwettbewerb weiter zurückzudrängen. In den vergangenen Jahren ist der dringend erforderliche Breitbandausbau für schnelles Internet in Deutschland maßgeblich von alternativen Telekommunikationsanbietern vorangetrieben worden. So wird beispielsweise allein M-net bis Ende dieses Jahres rund 600.000 Haushalten einen direkten Glasfaser-Internetzugang mit Bandbreiten von bis zu 300 Mbit/s. zur Verfügung stellen. Ein großer Anteil dieser Haushalte verfügte vorher nur über einen unzureichenden Internetzugang.

Sollte die Bundesnetzagentur bei der Beurteilung des neuen Telekom-Antrages nicht ein klares Zeichen setzen befürchtet M-net, dass der Breitbandausbau zukünftig nur noch durch den Ex-Monopolisten getrieben wird. Dieser hatte bereits im Herbst 2014 angekündigt, dass das Stadt-Land-Gefälle bezüglich der Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen sowie der hierfür anfallenden Verbraucherpreise sich zukünftig deutlich unterscheiden werde. Eine digitale Zweiklassengesellschaft zwischen Stadt und ländlichen Regionen würde durch die Deutsche Telekom damit geradezu gefördert.

Jörn Schoof, Leiter Corporate Affairs der M-net: „Eine Bundesnetzagentur wird auf den Antrag der Deutschen Telekom sicherlich nicht hereinfallen. Die in dem Antrag angeführte Investitionszusage entbehrt jeder Grundlage, sowohl faktisch als auch rechtlich. Wie sich in den vergangenen Jahren gezeigt hat, ist auf die Aussagen der Deutschen Telekom kein Verlass. Die Halbwertszeiten der Aussagen zum Breitbandausbau betrugen bei der Deutschen Telekom weniger als sechs Monate. Insofern kann sich eine Bundesnetzagentur auf eine Investitionszulage, deren Rechtsnatur auch völlig unklar ist, auf keinen Fall verlassen.“

M-net klagt bereits seit 2013 gegen die Regulierungsverfügung, die den Vectoringausbau aktuell regelt. Besonderer Kritikpunkt seitens M-net ist dabei die Nichtberücksichtigung des bereits durchgeführten FttB/H- (Fiber to the builing/home)-Ausbaus in den großen Städten. „Dadurch erfolgt derzeit ein volkswirtschaftlich völlig unsinniger Doppelausbau durch die Deutsche Telekom“, erklärt Schoof. M-net fordert bereits seit 2013, dass bestehende höherklassige und langfristig zukunftssichere FttB/H-Ausbauten auch in der Vectoring-Regulierung zu berücksichtigen sind. „Es darf nicht sein, das ein Unternehmen, das zu einem Drittel noch dem deutschen Staat gehört, in ordnungspolitisch unsinnig doppelte und vor allen Dingen unzeitgemäße sowie veraltete Breitbandinfrastrukturen investiert. So werden wichtige Gelder, die für den Ausbau im ländlichen Bereich dringend benötigt werden, schlichtweg  verschwendet“, so Schoof weiter. „Stattdessen könnte die Deutsche Telekom vielmehr die bereits bestehende hochwertige Infrastruktur für eigene Produkte mitnutzen. Hier weigert sich die Deutsche Telekom aber seit Jahren rigoros.“