Europaweite Anerkennung der Online-Ausweisfunktion – Notifizierung des Personalausweises erfolgreich abgeschlossen

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Pressemitteilung Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)


Die Europäische Kommission hat den Weg zur europaweiten Anerkennung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels frei gemacht. Ab dem 29. September 2018 werden beide Funktionen in digitalen Verwaltungsverfahren zur elektronischen Identifizierung anerkannt.

Die hierzu erforderliche Notifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt – kurz eIDAS-Verordnung – wurde heute durch die Europäische Kommission in ihrem Amtsblatt veröffentlicht.

Diese Notifizierung erfolgte auf dem höchstmöglichen Vertrauensniveau "hoch" nach eIDAS-Verordnung. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den gesamten Notifizierungsprozess technisch aktiv begleitet und die erforderlichen Vorarbeiten geleistet.

"Mit der Online-Ausweisfunktion und der damit verbundenen Zwei-Faktor-Authentisierung steht allen Inhabern des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels ein sicheres Mittel zur Identifizierung im Internet zur Verfügung. Die Notifizierung der Online-Ausweisfunktion ist nun ein wichtiger Schritt, damit auch elektronische Dienstleitungen anderer EU-Staaten sicher genutzt werden können. Dieses gelungene Beispiel zeigt erneut, dass Informationssicherheit die Voraussetzung einer erfolgreichen Digitalisierung ist", so BSI-Präsident Arne Schönbohm.

Deutschland hat als erster Mitgliedstaat diese Notifizierung erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen des Notifizierungsverfahrens wurde das deutsche eID-System von technischen Experten nahezu aller EU-Mitgliedstaaten begutachtet. Dabei kamen die Mitgliedstaaten in ihrer Stellungnahme übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die eID-Funktion alle Anforderungen der eIDAS-Verordnung für das Vertrauensniveau "hoch" erfüllt.

Damit sind nun alle EU-Mitgliedstaaten ab dem 29.09.2018 verpflichtet, ihre Verwaltungsverfahren, die eine elektronische Identifizierung auf "substanziellem" oder "hohem" Vertrauensniveau benötigen, für die deutsche Online-Ausweisfunktion zu öffnen. Unternehmen können den elektronischen Identitätsnachweis auf freiwilliger Basis anerkennen.

Bereits seit Ende Januar kann die Online-Ausweisfunktion zur grenzüberschreitenden Identifizierung an der niederländischen nationalen eID-Infrastruktur genutzt werden, an die nun schrittweise niederländische Verwaltungsverfahren angeschlossen werden.