BUGLAS begrüßt Entscheidung des Bundesrates zur Weiterentwicklung der Umlagefähigkeit

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Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesrat hat heute in seiner 1000. Sitzung der ersatzlosen Streichung der Umlagefähigkeit für die Betriebskosten für Breitbandanschlüsse auf die Mietnebenkosten eine Absage erteilt. Die Länderkammer befürwortet stattdessen die Weiterentwicklung dieses Instruments, das insbesondere dem Ausbau von Glasfasernetzen einen Schub geben soll. Dazu kommentiert BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer:

„Der Bundesrat hat heute ein starkes Signal in die Diskussion um die Umlagefähigkeit gesendet. Nach Willen der Länderkammer soll dieses wichtige Instrument den weiteren Glasfaserausbau beschleunigen, Open Access zur Verpflichtung machen sowie Wettbewerb und Wahlfreiheit der Kunden stärken. Die ausbauenden Unternehmen profitieren weiterhin von der zwingend notwendigen Planungs- und Investitionssicherheit. Der BUGLAS begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich, betont sie doch die Rahmenbedingungen, die wir ebenfalls in die Diskussion eingebracht haben. Wir hielten es für sehr sinnvoll im Sinne des weiteren Ausbaus von Glasfasernetzen, wenn die heutige Entscheidung des Bundesrates eine inhaltliche Richtschnur für die weiteren parlamentarischen Beratungen setzen würden.“

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Konen, Public Affairs

Bundesverband Glasfaseranschluss e. V. (BUGLAS)