BREKO Presse-Statement zur Mobillfunkstrategie des BMVI

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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat am Wochenende seine Mobilfunkstrategie vorgestellt. Mit einem „5-Punkte-Plan“ will die Bundesregierung eine flächendeckende, leistungsstarke Mobilfunkversorgung in Deutschland sicherstellen.

Im Rahmen der nun vorgestellten Mobilfunkstrategie soll die Gründung einer so genannten Mobilfunk-Infrastrukturgesellschaft („MIG“) bzw. die Einrichtung eines Fördermodells geprüft werden. Durch die MIG sollen in den „weißen Mobilfunkflecken“ zunächst geeignete Standorte für Mobilfunkmasten identifiziert werden. Diese Masten sollen im Anschluss durch von der MIG beauftragte Unternehmen errichtet werden. Durch geeignete Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die Mobilfunknetzbetreiber die zur Abdeckung der weißen Mobilfunkflecken errichteten Masten auch tatsächlich zur Versorgung nutzen.

Im Falle des vom BMVI vorgeschlagenen Fördermodells sind die Kommunen für die Administration und Errichtung der Masten verantwortlich.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) hält die Einrichtung einer solchen Mobilfunk-Infrastrukturgesellschaft grundsätzlich für einen sinnvollen Ansatz, um noch nicht oder besonders schlecht mit Mobilfunk abgedeckte Gebiete zu versorgen. Allerdings müssen sich die Aktivitäten einer solchen MIG ausschließlich auf den von der Bundesregierung definierten Zweck – nämlich die Schließung „weißer Flecken“ – beschränken und dürfen nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung beim eigenwirtschaftlichen Ausbau im Mobilfunk und auch Festnetz führen, wodurch dieser verdrängt oder verhindert würde.

Eine MIG darf nicht dafür da sein, um Versäumnisse zu beseitigen, die Mobilfunk-Netzbetreiber durch die Nicht-Erfüllung von Versorgungauflagen selbst herbeigeführt haben“, kommentiert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers die Pläne. „Wir sprechen insgesamt von nur wenigen Haushalten, die nicht von bestehenden Ausbauverpflichtungen der Mobilfunker umfasst werden. Hier kann staatliche Hilfe durch eine MIG sinnvoll sein.“

Albers stellt zudem klar, dass die Aussage „Der weitere Ausbau von LTE legt die Basis für künftige 5G-Netze“ zu kurz greift: Denn ohne eine entsprechende Glasfaseranbindung aller Mobilfunk-Antennen wird es weder mit LTE noch mit 5G einen leistungsfähigen Mobilfunk geben, der Highspeed-Anschlüsse im Festnetz sinnvoll ergänzt. „Aus diesem Grund müssen wir den flächendeckenden Ausbau mit Glasfaser bis direkt in die Gebäude unbedingt weiter forcieren – denn nur so schaffen wir auch die Grundlage für die unabdingbare Glasfaseranbindung aller Mobilfunkstandorte.“

Kurzer Exkurs: Die erfolgreichen Bieter der im Juni dieses Jahres abgeschlossenen „5G-Auktion“ müssen als Versorgungsauflage(n) bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte je Bundesland und alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege mit mindestens 100 MBit/s versorgen. Bis Ende 2024 sollen alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 MBit/s, alle Landes- und Staatsstraßen, die Seehäfen und wichtigsten Wasserstraßen und alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 MBit/s versorgt werden.

Darüber hinaus haben sich die Mobilfunk-Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland auf dem Mobilfunk-Gipfel 2018 dazu verpflichtet – die entsprechenden Verträge wurden vor wenigen Tagen nun verbindlich geschlossen –, bis Ende 2020 bundesweit 99 Prozent der Haushalte und bis Ende 2021 99 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit mindestens 50 MBit/s zu versorgen.

Neben der geographischen Beschränkung der Aktivitäten der geplanten MIG sollte seitens der Bundesregierung klargestellt werden, dass sich die MIG ausschließlich auf das Errichten von Mobilfunkmasten beschränkt. So gibt es etwa für die Anbindung der Masten mit Glasfaser zahlreiche Netzbetreiber auf dem Markt – darunter viele, die im BREKO organisiert sind. Dasselbe gilt für die Ausrüstung der Masten mit entsprechenden Hardware-Komponenten etc. Entsprechende Aktivitäten einer MIG würden hier zu einer Wettbewerbsverzerrung und ggf. Verdrängung von (eigenwirtschaftlich operierenden) Festnetzanbietern führen.

Der BREKO spricht sich dafür aus, dass eine MIG auf dem Glasfasermarkt allenfalls als („normaler“) Nachfrager auftritt, so dass die notwendige Glasfaseranbindung der durch die MIG errichteten Masten allen interessierten Netzbetreibern gleichermaßen offen stünde.

Dieselben Argumente gelten auch für den Fall des in der Mobilfunkstrategie angedachten „Fördermodells“, im Rahmen dessen Kommunen an entsprechenden Standorten Mobilfunkmasten errichten (lassen).

Auf den Festnetzmarkt kann die Idee einer Mobilfunk-Infrastrukturgesellschaft indes nicht übertragen werden – hier würde sie privatwirtschaftliche Investitionen in zukunftssichere Glasfasernetze sogar gefährden. „Anders als beim Mobilfunk, wo sich wenige Anbieter den Markt aufteilen und wo sich der Netzausbau zunächst vor allem auf lukrative Gebiete beschränkt, erfolgt der Ausbau zukunftssicherer, direkter Glasfaseranschlüsse (FTTB/FTTH) in Deutschland vor allem durch lokale und regionale Netzbetreiber“, erläutert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. „Sie stellen weit über 80 Prozent aller zurzeit verfügbaren, ‚echten‘ Glasfaseranschlüsse. Sehr viele unserer Mitglieder sind insbesondere auch in ländlichen Gebieten aktiv und bauen hier eigenwirtschaftlich zukunftssichere Glasfaser aus.“

Aus diesem Grund darf es aus Sicht des führenden deutschen Glasfaserverbands 20 Jahre nach der Liberalisierung des TK-Marktes keinen „staatlichen Player“ auf dem Festnetzmarkt geben. „Dies wäre kontraproduktiv, würde private Investoren verunsichern und so Investitionen in den Glasfaserausbau in Deutschland verhindern“, warnt Verbandsgeschäftsführer Albers. „Unsere gerade vorgestellte BREKO Marktanalyse19 belegt eine stabil ansteigende Zahl bei der Verfügbarkeit direkter Glasfaseranschlüsse bis mindestens in die Gebäude, von denen rund 80 Prozent ohne staatliche Fördermittel errichtet werden. Dieser eigenwirtschaftliche Ausbau sollte nun nicht abgewürgt werden.“

Um den Glasfaserausbau in Deutschland noch weiter zu forcieren, schlägt Albers unter anderem die Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren – nach dem vorliegenden Papier soll dies nur für den Mobilfunkausbau und nicht für den Festnetzbereich gelten – sowie eine Beschränkung der Vergabe von Fördermitteln auf (zunächst) die Schließung noch vorhandener „weißer Flecken“ vor, um die vorhandenen Baukapazitäten sinnvoll zu nutzen.