›Glasfaserausbau: Hohe Kosten und intransparente Bedingungen wirken abschreckend
Glasfaserausbau: Hohe Kosten und intransparente Bedingungen wirken abschreckend
News der Branche, Berichte
Pressemitteilung
Aktuelle Befragung: 74 Prozent der nicht an Glasfaser interessierten Haushalte sehen von einem Wechsel ab, weil ihnen die verfügbare Internetleistung ausreicht
Verbraucherzentrale: Glasfaser ist die Technologie der Zukunft, aber Verbraucher:innen brauchen transparente Bedingungen und faire Preise
Gesetzesvorschlag hat verbraucherfreundliche Ansätze
61 Prozent der Haushalte ohne Glasfaservertrag sind aktuell nicht an einem Wechsel zu dieser Art der Internetversorgung interessiert. Dabei ist Glasfaser die Technologie der Zukunft und der Bedarf nach leistungsfähigem Internet wird weiter steigen. Wer den Glasfaserausbau voranbringen möchte, muss die Menschen von dessen Nutzen überzeugen. Im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes sind einige Ansätze drin, die einen fairen Umstieg auf Glasfaser gewährleisten könnten. Nachgebessert werden muss aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands bei der Umlage der Ausbaukosten auf Mieter:innen.
„Vielen Verbraucher:innen reichen ihre derzeitigen Internetanschlüsse. Wer Glasfaser ausbauen will, muss es für die Haushalte attraktiv machen. Hohe Kosten für Ausbau und Internetverträge wirken abschreckend“, sagt Lina Ehrig, Leiterin des Teams Digitales und Medien beim Verbraucherzentrale Bundesverband. „Wichtig sind für Verbraucher:innen kostengünstige und transparente Tarife sowie seriöse Vertriebsmethoden durch die Glasfaseranbieter.“
27 Prozent hatten Probleme mit ihrem Glasfaservertrag
In einer repräsentativen Befragung von forsa im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands gaben 61 Prozent der Befragten ohne Glasfaservertrag an, derzeit kein Interesse an dieser Art der Internetversorgung für ihren Haushalt zu haben. Als Grund nannten fast drei Viertel (74 Prozent), dass ihnen die derzeitige Internetleistung ausreicht. Für 28 Prozent waren die Kosten eines Glasfaservertrags der Grund, für 27 Prozent die Kosten für den Anschluss. Ein Fünftel der Befragten (20 Prozent) gab zudem an, zu wenig über das Thema Glasfaser zu wissen.
29 Prozent der befragten Haushalte haben bereits einen Glasfaservertrag. Von diesen berichteten mehr als ein Viertel (27 Prozent) von Problemen, unter anderem von Verzögerungen beim Ausbau, von Problemen bei der Freischaltung des Anschlusses oder beim Ausbau, etwa durch Bauschäden.
Auch erreichen die Verbraucherzentrale jährlich tausende Beschwerden über den Internetzugang via Glasfaser. „Zuverlässige und bezahlbare Internetversorgung ist wichtiger denn je und langfristig wird nur Glasfaser diesen Bedarf abdecken können. Mit hohen Kosten, Problemen beim Ausbau und intransparenten Bedingungen überzeugt man aber niemandem von Umstieg“, sagt Ehrig.
Positive Ansätze im geplanten Gesetz
Das BMDS plant, die Verlegung von Glasfaserleitungen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Wichtig ist dabei, dass Verbraucher:innen eine Auswahl zwischen verschiedenen Anbietern und Tarifen behalten und nicht auf das Angebot des zuerst ausbauenden Unternehmens beschränkt sind.
Die vorgesehenen transparenten und verbindlichen Pläne zur Abschaltung der Kupferkabelleitungen in den nächsten Jahrzehnten können Unsicherheiten bei Verbraucher:innen bei der Entscheidung zum Glasfaserausbau beseitigen. Positiv ist auch die Klarstellung des Sonderkündigungsrechts bei Umzügen.
Nachbesserungen bei den Kosten notwendig
Nachbessern sollte das Ministerium beim Glasfaserbereitstellungsentgelt. Laut Referentenentwurf können Vermieter für den Einbau von Glasfaserleitungen bald bis zu 720 Euro auf ihre Mieter:innen umlegen. Das muss aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands gestrichen werden. Die Kosten des Glasfasereinbaus müssen fair verteilt werden. Hauseigentümer, die von einer Wertsteigerung ihrer Immobilie profitieren, sollten die Kosten nicht auf ihre Mieter:innen umwälzen dürfen.
Ein weiteres Problem: Erhalten Verbraucher:innen nicht die vertraglich zugesicherte Mindestleistung bei ihrer Internetversorgung, folgt bisher immer wieder ein langwieriger Prozess, um den Mangel nachzuweisen. Zudem ist nicht festgelegt, wie hoch die Minderung der monatlichen Kosten dann ausfällt. Stattdessen sollte bei der Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes der Prozess vereinfacht und ein pauschaler Schadensersatz für entsprechende Fälle festgelegt werden.
„Der Bedarf nach leistungsfähigem und stabilem Internet wird in den nächsten Jahren weiter steigen. Verbraucher:innen müssen dabei aktiv mitgenommen werden. Transparente Bedingungen und faire Preise sind Voraussetzungen für den weiteren Glasfaserausbau in Deutschland“, sagt Ehrig.
Methode
Haushaltsrepräsentative Telefonbefragung (9. bis 11. März 2026) von forsa im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Basis: 1.001 Personen ab 18 Jahren, die über die Auswahl des Internetanbieters im Haushalt entscheiden oder mitentscheiden. Statistische Fehlertoleranz: max. ± 3 Prozentpunkte in der Gesamtstichprobe.