BUGLAS zu Open-Access-Entgelten: Orientierung ja, verbindliche Vorgaben nein

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Berlin, 23.09.2026. Die Bundesnetzagentur hat Orientierungspunkte zu Entgeltprinzipien für Open-Access-Vorleistungen auf Glasfasernetzen zur Konsultation gestellt. Dazu sagt Max Bunse, Geschäftsführer des Bundesverbands Glasfaseranschluss (BUGLAS):

 

„Die Orientierungspunkte schaffen Transparenz darüber, welche Maßstäbe die Bundesnetzagentur an faire und investitionsfördernde Open-Access-Entgelte anlegt. Damit erhalten Netzbetreiber und Nachfrager eine gemeinsame Referenz, die Verhandlungen beschleunigen kann.

 

Wir werden uns intensiv in die Konsultation einbringen und stimmen uns dazu bereits eng mit unseren Mitgliedern ab.

 

Entscheidend ist, dass es bei Orientierungspunkten bleibt. Open Access und Kooperation gelingen dort am besten, wo Unternehmen ihre Konditionen frei miteinander aushandeln. Das belegen die zahlreichen Open-Access-Vereinbarungen, die BUGLAS-Mitglieder derzeit bundesweit abschließen. Verbindliche Entgeltvorgaben, wie sie der geplante § 22a TKG ermöglichen soll, sind daher aus unserer Sicht nicht das richtige Instrument. Entgelte und die dafür maßgeblichen Faktoren müssen auch künftig Sache der Verhandlungspartner bleiben."