Artikel BMDV 27.02.2025
Glasfaser in jedem Gebäude und jeder Wohnung
Ziel der Bundesregierung ist es, bis zum Jahr 2030 allen Haushalten die Möglichkeit zu geben, sich an ein Glasfasernetz anzuschließen. Bereits 2025 sollen 50% aller Haushalte diese Möglichkeit haben. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist der Ausbau der Netzebene 4 (NE4) – so lautet der Fachbegriff für den Glasfaserausbau innerhalb von Gebäuden.
Daher sieht die Gigabitstrategie der Bundesregierung vor, einen Sachstandsbericht über den Anschluss von Mehrfamilienhäusern und die Errichtung von Inhouse-Infrastrukturen zu erstellen. In diesem Rahmen wurde die Aconium GmbH beauftragt, in einer Studie zum Glasfaserausbau auf der NE4 Hindernisse und Bedingungen für einen erfolgreichen Glasfaserausbau in Deutschland aufzuzeigen. Dazu wurden Experteninterviews mit Telekommunikationsnetzbetreibern und -diensteanbietern sowie der Wohnungswirtschaft und weiteren Branchenbeteiligten geführt.
Die Studie zeigt die derzeitigen Marktbedingungen auf und benennt mögliche Hindernisse. Dazu werden die unterschiedlichen Geschäftsmodelle und Ausbaustrategien der Telekommunikations- und Wohnungsunternehmen dargestellt, die sich unter anderem in der Umsetzung und den Finanzierungsmöglichkeiten unterscheiden.
Zu den von der Studie beleuchteten Hindernissen zählen unter anderem, dass TK- und Wohnungswirtschaft sich zwar beide dem Ziel des Glasfaserausbaus verpflichtet fühlen, jedoch unterschiedliche (wirtschaftliche) Interessenlagen haben, die eine für den NE4-Glasfaserausbau notwendige Kooperation erschweren. Eine weitere Herausforderung sind die bestehenden Kupfernetz- und Koaxialkabelinfrastrukturen, die das Interesse an Glasfaseranschlüssen beim Endverbraucher mindern können. Neben den fehlenden Open-Access-Möglichkeiten sind die bestehenden Infrastrukturen ein relevanter Grund, der den Anreiz zum Glasfaserausbau auch auf Seiten der Wohnungsanbieter hemmt.
Aus Sicht der Bundesregierung ist ein effizienter NE4-Glasfaserausbau wichtig, um die Konnektivitätsziele der Gigabitstrategie zu erreichen. Zur Unterstützung dieses Ausbaus nimmt die Bundesregierung die Studienergebnisse zum Anlass, die darin aufgeworfenen Problemlagen in Form von Workshops mit Branchenvertretern zu diskutieren. Des Weiteren werden Änderungen der rechtlichen Handlungsoptionen geprüft.
Gigabitstrategie: Gigabit für alle!
Unser Ziel ist es, bis Ende 2030 einen flächendeckenden Ausbau mit hochleistungsfähigen Glasfaser- und 5G-Netzen zu erreichen. Der Ausbau wird von den Unternehmen der Telekommunikationsbranche vorangetrieben. Unsere Aufgabe ist es, die Rahmenbedingungen bestmöglich auszugestalten. Daher unterstützen wir mit unseren 100 Maßnahmen der Gigabitstrategie und den ergänzenden 35 Maßnahmen im Fortschrittsbericht den Ausbauprozess. Unsere Maßnahmen sorgen für eine Beschleunigung des Ausbaus. Dazu vereinfachen und digitalisieren wir beispielsweise behördliche Verfahren, fördern den Einsatz fortschrittlicher Legemethoden für den Glasfaserausbau, setzen uns für mehr Informationen, Unterstützungen und Beratungen – auch und insbesondere für die Kommunen – ein, nehmen alle Beteiligten mit und zeigen unsere Fortschritte regelmäßig auf.
Nachfrage nach Glasfaser fördern
Die Nachfrage nach Glasfaseranschlüssen steigt zwar kontinuierlich, ist aber insgesamt noch zu verhalten. Um den Glasfaserausbau zu unterstützen, sieht die Gigabitstrategie der Bundesregierung in ihrem Maßnahmenbündel vor, Möglichkeiten zur Stärkung der Nachfrage von Glasfaseranschlüssen zu prüfen. Hierzu zählt der Einsatz von Vouchern, also Gutscheinmodellen. In diesem Rahmen wurde das Wissenschaftliche Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) beauftragt, eine entsprechende Studie zur Voucherförderung durchzuführen.
Welchen Fragen geht die Studie nach?
Gemäß der Studie steht Deutschland zum einen vor Herausforderungen bei dem Aufbau von durchgängigen Glasfasernetzen bis in die Wohnung (FTTH-Infrastrukturen). Zum anderem schneiden wir im EU-Vergleich bei den Take-Up-Raten unterdurchschnittlich ab. Infolgedessen wächst die Schere zwischen der Anzahl der Haushalte, die über einen Zugang zu einem Glasfasernetz in der Nähe verfügen (Homes Passed) und der tatsächlichen Aktivierung von Glasfaser in einer Wohneinheit (Homes Connected/Activated). Da Verbraucher offensichtlich noch keinen hinreichenden Mehrwert in der neuen Breitbandtechnologie sehen, stellt sich die Frage, ob im Rahmen einer Nachfrageförderung Voucher eingesetzt werden sollten, um einen Anreiz für einen Vertragsabschluss zu schaffen.
Um diese Frage zu beantworten, analysiert die Studie Voucherlösungen verschiedener EU-Staaten und untersucht die daraus abgeleiteten Möglichkeiten für eine Voucherförderung in Deutschland. Im Ergebnis wurden vier mögliche Varianten von Vouchern für den deutschen Markt entwickelt:
1. für die Förderung der Nutzung auf bestehenden und neuen Netzen,
2. ausschließlich auf bestehenden Infrastrukturen,
3. ausschließlich neuer Netze sowie
4. für die Aufrüstung der Netzebene 4 (NE4).
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Ausgabe von Vouchern zwar notifizierungspflichtig, aber aus europarechtlicher Sicht nicht zu beanstanden wäre. Aus ökonomischen Gründen sind Voucher jedoch aktuell eher ungeeignet, um die Nachfrage nach Glasfaseranschlüssen zu steigern.
Die Hauptgründe gegen eine Voucherförderung sind die hohen Mitnahmeeffekte, die geringe Fördermitteleffizienz, eventuelle Gewöhnung der Märkte und Endkunden an die Subvention sowie das Eintreten von Frustrationseffekten aufgrund der langen Zeitspanne zwischen Voucherausgabe und tatsächlicher Erbringung der Leistungen.
Digitale Verwaltung: OZG-Breitband-Portal beschleunigt Netzausbau
Das Breitband-Portal ermöglicht, die Verlegung von Leitungen zum Breitbandausbau digital und medienbruchfrei zu beantragen und zu genehmigen. Die vollständige elektronische Abwicklung des Verfahrens beschleunigt die Antrags- und Genehmigungsprozesse deutlich. So konnte beispielsweise die Stadt Fulda einen Antrag in nur wenigen Tagen über das Breitband-Portal genehmigen. Das Portal wurde im Rahmen der des Onlinezugangsgesetzes (OZG) von den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz entwickelt. Beide Länder nutzen das Portal bereits flächendeckend. Nach dem „Einer für Alle-Prinzip“ steht es auch anderen interessierten Ländern zur Nachnutzung zur Verfügung. Die fachliche Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Die Zustimmung für eine Leitungsverlegung ist nötig, wenn Betreiberinnen und Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze eine Telekommunikationslinie neu verlegen oder eine bestehende Linie ändern möchten. Der Landkreis Gießen aus Hessen erreichte als erster hessischer Landkreis eine Registrierungsquote von 100 Prozent seiner 18 Kommunen. Dort können Breitbandanträge flächendeckend vollständig digital gestellt und schnell genehmigt werden.
Die Web-Anwendung Breitband-Portal wird als Software-as-a-Service bereitgestellt. Sie führt Nutzerinnen und Nutzer Schritt für Schritt durch sowohl den Antrag als auch den Bescheid der Verwaltungsleistung. Rückfragen, Änderungen und die gesamte Kommunikation werden digital und medienbruchfrei über das Portal gesteuert. Um den Service zu nutzen, ist nur ein internetfähiges Endgerät nötig. Das Breitband-Portal ist Bestandteil der Gigabitstrategie des Bundes.