Benedikt Kind „Anbieterpflichten im Rahmen der Verkehrsdatenspeicherung“

 

Benedikt Kind (BREKO e.V.) gibt in seinem Vortrag auf der LWL Portal Master Class 2016 einen Überblick über das kommende Gesetz zur "Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ vom 10.12.2015 („Vorratsdatenspeicherung“).

Insbesondere erklärt er die Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO) und im Telekommunikationsgesetz (TKG).

In diesem Video beschreibt Ihnen Benedikt Kind, welche Pflichten sich dadurch für Anbieter ergeben:

  • Wer muss speichern

  • Welche Daten sind zu speichern?

  • An wen und wie sind diese Daten zu übermitteln?

  • Wie sind sie Anforderungen an die Datensicherheit?

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Schlüsselwörter: Benedikt Kind, LWL Portal Master Class, 2016, BREKO, Vorratsdatenspeicherung, Verkehrsdatenspeicherung, Gesetz, Datensicherheit

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