02.06.2014

Laserschutz

in LWL Netzen, geht alle etwas an und ist eine wichtige Sache!

Gefahren können an offenen Faser- oder Kabelenden entstehen. Wichtig und gesetzlich vorgeschrieben ist der Austausch von Informationen über die jeweiligen aktiven Systeme, deren Leistung und Laserklassen. Das betrifft vor allem Betreiber von LWL Netzen und Montagefirmen welche in diesem Bereich arbeiten. Bei einem Kabelschaden z.B. können immer Fasern mit aktiven Lasern (welche sich nicht abschalten lassen) vorkommen. In diesem Fall heißt es besondere Maßnahmen zu ergreifen.

Faser aktiv + keine Angabe über die Laserklasse = bedeutet das Laserklasse 4! Die Arbeiten an diesem Kabel dürfen nur von unterwiesenen Mitarbeitern mit Schutzausrüstung durchgeführt werden. Wer dies missachtet handelt fahrlässig!

Autor: Jens Büttner (teleglas GmbH)
E-Mail Adresse: jens.buettner[at]teleglas.de

erstellt: 02.06.2014 - 15:13:32 Uhr geändert: 05.06.2014 - 09:18:04 Uhr

Anzahl der Kommentare zu diesem Artikel: 0

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar für diesen Artikel zu verfassen.



zurück zur Übersicht