08.02.2017

Breitband

Dieser Begriff sorgt in der Praxis immer wieder zur Verwirrung, weil dafür keine allgemeingültige Definition existiert. Häufige Interpretationen sind z.B.: Schneller als ein ISDN-Basisanschluss, DSL-Varianten von 2 bis 50/100 Mbit/s oder Glasfaseranschlüsse mit 100 Mbit/s.

Dann gibt es unterschiedliche Definitionen bei den folgenden Organisationen – weshalb verschiedenen Statistiken nicht miteinander vergleichbar sind:

  • ITU I.113: Schneller als T1/E1 bzw. 1,5/2 Mbit/s

  • ETSI: Schneller als 256 kbit/s

  • OECD: Downstream ≥ 256 kbit/s und Upstream von 128 kbit/s

  • EU und Point Topic: Downstream ≥ 144 kbit/s

  • FCC: ≥ 4 Mbit/s Downstream, ≥ 1 Mbit/s Upstream

  • BMWi und BMVI: zunächst 1 bzw. 2 Mbit/s Downstream, danach 30 bzw. 50 Mbit/s

  • Regierungspräsidien Baden-Württemberg: Hochgeschwindigkeitsnetze mit 25 Mbit/s und Ultra-Höchstgeschwindigkeitsnetze ab 25 Mbit/s symmetrisch sind glasfaserbasiert

  • Europäische Kommission spricht in ihrer Digitalen Agenda von Hochgeschwindigkeitsnetzen mit Datenraten über 100 Mbit/s. Diesen Ausdruck findet man übrigens auch bei dem globalen Standardisierungsgremium ITU-T.

Autor: Gerhard Kafka

erstellt: 08.02.2017 - 11:40:57 Uhr geändert: 08.02.2017 - 11:41:36 Uhr

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