23.09.2016

Brandschutz

Informationstechnische Kabel müssen gemäß DIN EN 50174-2:2015-02 unmittelbar (< 2 m) nach dem Eintritt ins Gebäude im Schaltschrank oder in einer Muffe aufgeführt werden.

Nur informationstechnische Kabel, die besonderen brandschutztechnischen Mindestanforderungen nach DIN EN 60332-1-2 entsprechen, dürfen über die 2 m hinaus im Gebäude verlegt werden.

Autor: Wolfgang Schawo

erstellt: 23.09.2016 - 10:44:20 Uhr geändert: 23.09.2016 - 10:49:38 Uhr

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