EU-Richtlinie zur Kostensenkung für den Breitbandausbau
Mitnutzungsverpflichtungen nur dort, wo es den Breitbandausbau voranbringt
Im Mai 2014 hat die EU die Richtlinie über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation (KostensenkungsRL) vorgelegt, diese muss bis 2016 in nationales Recht umgesetzt werden.
Zentraler Bestandteil sind dabei verbindliche Transparenz- und Zugangsansprüche zu Infrastrukturen anderer Netzbetreiber zum Ausbau von Breitbandkabeln.
Ulrike Lepper gibt in ihrem Beitrag einen Überblick über die Punkte, die aus Sicht des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) bei der Umsetzung der Richtlinie besonders zu beachten sind.
Der Artikel wurde im Jahrbuch LWL-technik & Glasfasernetze 2014 veröffentlicht.
Veröffentlichung auf dem LWL Portal mit freundlicher Genehmigung der Dr. M. Siebert GmbH.
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