EU-Richtlinie zur Kostensenkung für den Breitbandausbau

Mitnutzungsverpflichtungen nur dort, wo es den Breitbandausbau voranbringt

Datum:
17.03.2015
Autor:
Ulrike Lepper
Themen:
Alle Artikel
Politische/ Rechtliche/ Regulatorische Grundlagen
Format:
Fachartikel
Seitenanzahl:
4

Der Beitrag zählt die aus Sicht des VKU (Verband kommunaler Unternehmen e.V.) wichtigsten Punkte der KostensenkungsRL der EU auf, die bei ihrer Umsetzung in nationales Recht bis 2016 besonders beachtet werden müssen.

Im Mai 2014 hat die EU die Richtlinie über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation (KostensenkungsRL) vorgelegt, diese muss bis 2016 in nationales Recht umgesetzt werden.

Zentraler Bestandteil sind dabei verbindliche Transparenz- und Zugangsansprüche zu Infrastrukturen anderer Netzbetreiber zum Ausbau von Breitbandkabeln.

Ulrike Lepper gibt in ihrem Beitrag einen Überblick über die Punkte, die aus Sicht des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) bei der Umsetzung der Richtlinie besonders zu beachten sind.
 


Der Artikel wurde im Jahrbuch LWL-technik & Glasfasernetze 2014 veröffentlicht.

Veröffentlichung auf dem LWL Portal mit freundlicher Genehmigung der Dr. M. Siebert GmbH.


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