Die Mitnutzung bestehender Infrastrukturen bei der Verlegung von Glasfasern (§§ 77 b–e TKG)

Kapitel 3 aus dem Buch "FTTx Glasfasernetze Teil 2. Rechtliche und regulatorische Grundlagen"

Die Mitnutzung bestehender Infrastrukturen bei der Verlegung von Glasfasern (§§ 77 b–e TKG)
Datum:
22.06.2015
Autor:
Benedikt Kind
Themen:
Alle Artikel
Politische/ Rechtliche/ Regulatorische Grundlagen
Format:
Fachartikel
Seitenanzahl:
20

Das Kapitel beleuchtet die Mitnutzung bestehender und alternativer Infrastrukturen bei der Errichtung von Glasfasernetzen.

"Untersuchungen zur Investitionsstruktur von Glasfasererschließungen ergeben übereinstimmend, dass die Kosten für die Errichtung der passiven Infrastruktur, also die Glasfaserverlegung bis zum Grundstück, der Gebäudeanschluss selbst und ggf. die Verlegung von Kabelkanälen oder Leitungen im Gebäude, rund 80 Prozent der Investitionen ausmachen. Die TKG-Novelle 2012 ist daher maßgeblich durch das Bemühen des Gesetzgebers gekennzeichnet, die Tiefbaukosten als wesentlichen Kostentreiber durch die Nutzung von Infrastruktursynergien zu reduzieren und auf diese Weise den Glasfaserausbau zu beschleunigen.

Die TKG-Novelle 2012 ist daher maßgeblich durch das Bemühen des Gesetzgebers gekennzeichnet, die Tiefbaukosten als wesentlichen Kostentreiber durch die Nutzung von Infrastruktursynergien zu reduzieren und auf diese Weise den Glasfaserausbau zu beschleunigen. Echte Zugangsansprüche zur Telekommunikationsinfrastruktur sind nach dem TKG – abgesehen vom oben behandelten Fall der Hausinfrastruktur – an die besondere Marktmacht des Telekommunikationsnetzbetreibers oder die Nutzung eines besonderen Rechtes (§ 70 TKG) geknüpft²¹.

Darüber hinaus öffnet das TKG-2012 in den §§ 77b– e bis zu einem gewissen Grad aber auch die Mit-benutzung der Infrastruktur nicht marktmächtiger Telekommunikationsnetzbetreiber sowie zum „Auf- und Ausbau von Telekommunikationsnetzen der nächsten Generation“ (NGN-Netze) geeigneter branchenfremder Infrastrukturen. Mit Rücksicht auf die Eigentumslage an der betreffenden Infrastruktur und die europarechtlichen Grundlagen, erfolgt die Intensität dieser Öffnung differenziert. Ein durchsetzbarer Mitnutzungsanspruch besteht nach heutiger Rechtslage nur für solche branchenfremden Infrastrukturen, die sich im Eigentum des Bundes oder eines mehrheitlich dem Bund gehörenden Unternehmen befinden. Hierzu gehören die Bundesfern- und Bundeswasserstraßen (§ 77c,d TKG) sowie wesentliche Teile der Eisenbahninfrastruktur (§ 77e TKG). Hinsichtlich anderer alternativer Infrastrukturen, wie z. B. Strom-, Gas-, Wasser- oder Abwasserleitungen, besteht gemäß § 77b TKG heute lediglich die Verpflichtung des Infrastrukturinhabers, auf Anfrage ein Angebot für die Mitnutzung abzugeben sowie ggf. an einem nachfolgenden Schlichtungsverfahren vor der Bundesnetzagentur teilzunehmen.

Der Schlichtungsspruch ist aber nicht verbindlich, so dass ein wirklich durchsetzbarer Mitnutzungsanspruch insoweit nicht besteht. Zu den Einrichtungen, die im Sinne des § 77b TKG für den Auf- und Ausbau von NGN-Netzen mitgenutzt werden können, zählen aber nicht nur branchenfremde Infrastrukturen (auch wenn die Gesetzesbegründung wesentlich auf diese abzielt), sondern natürlich auch die eigentliche Telekommunikationsinfrastruktur selbst. Daher sind auch  Telekommunikationsnetzbetreiber – unabhängig von einer marktbeherrschenden Stellung – Adressaten der Norm und müssen auf Anfrage ein Angebot zur Mitnutzung ihrer Infrastruktur unterbreiten sowie am Schlichtungsverfahren teilnehmen.

Allerdings wird sich diese Rechtslage absehbar durch die „EU-Richtlinie über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation“ (Richtlinie 2014/61/EU vom 15.Mai 2014)²² entscheidend verändern. Dort ist in Art. 3 Abs. 5 die verbindliche Entscheidung einer nationalen Streitbeilegungsstelle vorgesehen. Dadurch wird aus dem Anspruch zur Vorlage und Verhandlung eines Mitnutzungsangebots unter den in Art. 3 der Richtlinie genannten Voraussetzungen ein durchsetzbarer Anspruch auf eine Mitbenutzung alternativer Infrastrukturen."


²¹ Eine weitere Ausnahme stellt die Auferlegung einer Zusammenschaltungsverpflichtung und entsprechender Folgepflichten zur Sicherstellung der Ende-zu-Ende-Verbindung nach § 18 TKG dar. Insoweit handelt es sich aber nicht um einen Zugang zur Anschlussinfrastruktur

²² Veröffentlicht im EU-Amtsblatt unter: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2014:155:TOC oder als pdf unter: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0061&from=DE



Themen im Kapitel 3:

  • Mitnutzung „alternativer Infrastrukturen“ (§ 77 b TKG)
  • Mitnutzungsansprüche nach der neuen Richtlinie 2014/61/EU („EU-Kostensenkungs-Richtlinie“)
  • Exkurs: Der Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Mitverlegung von Glasfasern und Leerrohren bei notwendigen Arbeiten am Stromnetz
  • Die Mitnutzung von Bundesfern- und Bundeswasserstraßen (§§ 77 c und d TKG)
  • Die Mitnutzung der Eisenbahninfrastruktur (§ 77e TKG)
  • Exkurs: Bahntrassenquerung

Das gesamte Buch ist am 22.06.2015 als 3. überarbeitete und erweiterte Auflage bei der Dr. M. Siebert GmbH erschienen.

Alle weiteren Informationen finden Sie hier!

 

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15.03.2022

FTTx Glasfasernetze Rechtliche und regulatorische Grundlagen

3., überarbeitete und erweiterte Auflage 2015, 111 Seiten, Din A5, Broschur

Was ist neu? Unter anderem ist das Vectoring ist noch ausführlicher dargestellt. Grundlegend überarbeitet wurde das Kapitel zur Förderung, da sich dort durch die neue Bundesrahmenregelung Leerrohre, die bald kommende NGA-Rahmenregelung und die Allgemeine Gruppenfreistellungs-Verordnung der EU viel getan hat.

111 Seiten, Din A5, Broschur

ISBN: 978-3-00-041691-0 // Preis: 22,50 €

Autor: Benedikt Kind

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14.03.2022

FTTx Glasfasernetze Rechtliche und regulatorische Grundlagen Teil 2

2018, 128 Seiten, Din A5, Broschur

Benedikt Kind widmet sich in seinem 2. Band besonders ausführlich dem Schwerpunkt "Mitnutzung und Mitverlegung von Infrastrukturen zum Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze" ("DigiNetzG"). Hierbei geht er im Rahmen der Regelungen zur Mitnutzung, Mitverlegung und Gebäudeinfrastruktur im Einzelnen, besonders auf solche Schwerpunkte, wie Mitnutzungs- und Mitverlegungsansprüche, Streitbeilegungsverfahren und Glasfasermitverlegungspflicht ein.

ISBN: 978-3-00-055464-3 // Preis: 29,50 €

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