Bundesnetzagentur prüft Bedarf nach 5G-Frequenzen

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Pressemitteilung der Bundesnetzagentur


Homann: "Die Frequenzen für 5G sollen schnellstmöglich bereitgestellt werden"

Die Bundesnetzagentur hat heute Eckpunkte zur Bereitstellung von Frequenzen veröffentlicht. Die Eckpunkte sind keine abschließende förmliche Festlegung. Sie sollen aber Leitplanken setzen für das eingeleitete Bedarfsermittlungsverfahren zur Bereitstellung der Frequenzen.

"Wir schaffen Planungs- und Investitionssicherheit für den Ausbau der Netze mit der nächsten Mobilfunkgeneration 5G", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die dafür notwendigen Frequenzressourcen stellen wir frühzeitig zur Verfügung."

Frequenzen zukunftssicher bereitstellen

Die Eckpunkte adressieren geeignete Frequenzen für 5G. Hierfür können auch die sogenannten UMTS-Frequenzen im Bereich 2 GHz genutzt werden, deren Zuteilungen bald enden.

Daneben wurden weitere Frequenzbereiche als Pionierbänder für 5G identifiziert – insbesondere das 3,6-GHz-Band. In diesem Bereich bestehen unterschiedliche Interessen. Einerseits soll die 5G-Pionierarbeit schnellstmöglich beginnen, mit dem Ziel eines bundesweiten Ausbaus hochleistungsfähiger Funknetze der nächsten Generation. Andererseits sollen Interessenten auch in den kommenden Jahren Zugriff auf 5G-Spektrum für innovative Geschäftsmodelle haben.

Bereits im Dezember 2016 hatte die Bundenetzagentur Orientierungspunkte veröffentlicht, um einen Überblick über die verfügbaren Frequenzbereiche und erste Erwägungen für künftige Frequenzzuteilungen zu geben. Die Anhörung diente insbesondere auch zur Ermittlung von Geschäftsmodellen und Nutzungsszenarien für die 5G-Frequenzen.

Bedarfsermittlung – Sicherstellung eines fairen Verfahrens

Die wachsende Nachfrage nach hohen Datenraten in Verbindung mit wachsender Mobilität und technischen Innovationen – z. B. Industrie 4.0, Smart Cities, automatisiertes Fahren und Internet der Dinge – setzt voraus, dass geeignete Frequenzen verfügbar sind. Das Frequenzspektrum ist allerdings eine nur begrenzt verfügbare Ressource.

Die Bundesnetzagentur prüft daher, ob ausreichend Spektrum für alle Interessenten verfügbar ist. Hierfür wird gleichzeitig mit den Eckpunkten ein Bedarfsermittlungsverfahren gestartet. Interessierte Unternehmen haben damit die Möglichkeit, ihren Frequenzbedarf für bundesweite Frequenzzuteilungen in den Bereichen 2 GHz und 3400 – 3700 MHz zu melden.

Auf der Grundlage der ermittelten Frequenzbedarfe soll der Entwurf einer Entscheidung der Präsidentenkammer zur Bereitstellung der Frequenzen erarbeitet werden. Für den Fall der Knappheit von Frequenzen sieht das Gesetz ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren vor.

Die Eckpunkte sind im Internet unter www.bundesnetzagentur.de/mobilesbreitband veröffentlicht. Interessierte Unternehmen können bis zum 30. September 2017 qualifizierte Frequenzbedarfe anmelden. Darüber hinaus besteht für die interessierten Kreise die Gelegenheit, zu den Eckpunkten Stellung zu nehmen.