BREKO-Pressestatement zur Entscheidung der Bundesnetzagentur in puncto Vorratsdatenspeicherung

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Pressemitteilung des BREKO e.V.


Die Bundesnetzagentur hat sich in puncto Vorratsdatenspeicherung dazu entschieden, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens beim Oberverwaltungsgericht Münster von der Durchsetzung der in Paragraph 113 des TKG geregelten Speicherverpflichtungen abzusehen und bis zu diesem Zeitpunkt auch keine Bußgeldverfahren wegen einer nicht erfolgten Umsetzung gegen zur Speicherung verpflichtete Netzbetreiber einzuleiten.

Die im BREKO organisierten Netzbetreiber waren grundsätzlich darauf vorbereitet, die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung fristgemäß zum 1. Juli umzusetzen. Der BREKO bietet seinen Mitgliedern über die verbandseigene BREKO Einkaufsgemeinschaft hierfür auch eine (mit den [noch] bestehenden) Regelungen konforme Lösung an, die die Ressourcen insbesondere kleiner, lokal und regional operierender Carrier schont.

Gleichwohl begrüßt der BREKO, dass die Bundesnetzagentur die Durchsetzung der bestehenden Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung nun so lange aussetzt, bis Rechtssicherheit geschaffen worden und ein endgültiges Urteil hierzu ergangen ist - und Netzbetreiber somit nicht dazu zwingt, individuell rechtliche Schritte gegen die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung einzuleiten.