Wo VHC (Very High Capacity) draufsteht, muss Glasfaser drin sein!

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Pressemitteilung des BUGLAS e.V.


BUGLAS warnt vor weitergehender Aufweichung der europäischen Breitbandziele – Federführender Ausschuss des Europaparlaments befasst sich erneut mit Überarbeitung des Rechtsrahmens für Telekommunikation

Eine zukunftsorientierte Definition der europäischen Konnektivitätsziele hat der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) gestern zum wiederholten Male bei Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Brüssel angemahnt. Die Interessenvertretung der deutschen Glasfaserbranche spricht sich seit geraumer Zeit für ein Glasfaser-Infrastrukturziel aus und erteilt den regelmäßig von der nationalen und europäischen Politik höher ausgerufenen Download-Bandbreitenzielen eine klare Absage. Für die laufende Überarbeitung des europäischen Telekommunikations-Rechtsrahmens (EU TK-Review) hatte die Kommission sogenannte Very High Capacity (VHC)-Netze als Voraussetzung für Deregulierung als Investitionsanreiz benannt und diese so definiert, dass dabei die Glasfaser bis mindestens zum „Distribution Point“ reichen müsste. Demgegenüber sehen die Änderungsvorschläge des federführenden ITRE-Ausschusses (Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie) des Europäischen Parlaments vor, von diesem Kommissionsvorschlag zumindest in Teilen abzurücken und stattdessen 100 Megabit pro Sekunde im Download als Definition für VHC festzulegen. Die Änderungsvorschläge werden heute erneut im ITRE Ausschuss diskutiert.

„Wenn Europa richtigerweise über die Gigabit-Gesellschaft und mögliche Hochverfügbarkeitsanwendungen diskutiert, ist eine erneute Vorgabe von Download-Bandbreiten weder hilfreich noch zielführend“, kritisiert BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer. „Der Review-Entwurf will den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen über Deregulierung incentivieren. Wenn man nun ein Bandbreitenziel ausruft, das auch mit der Erschließung der Kabelverzweiger mit Glasfaser und den Einsatz von Vectoring erreicht werden kann, hebelt man die bestehende und bewährte Zugangsregulierung aus.“ Dies, so der BUGLAS-Geschäftsführer weiter, bedeute in der Konsequenz auch eine Abkehr vom Prinzip der „Ladder of Investment“. Dieses Konzept „belohnt“ Unternehmen, die durch eigene Investitionen ihre Netze näher zum Nutzer bringen und damit weniger Vorleistungen beim Incumbent nachfragen müssen, durch niedrigere zu entrichtende Vorleistungsmieten. Zudem vernachlässige die Fokussierung auf Download-Bandbreiten gänzlich den steigenden Upload-Bedarf und die zunehmende Bedeutung weiterer Qualitäts-Parameter wie Latenz oder Packet-Loss-Raten. „Wo VHC draufsteht, muss daher zwingend Glasfaser drin sein“, betont Heer.

Der BUGLAS hat gestern in Brüssel aber nicht nur vor einer Aufweichung der europäischen Breitbandziele gewarnt. Die Verbandsvertreter sprachen sich gegenüber den Europa-Abgeordneten auch klar gegen die Auferlegung symmetrischer Regulierungsvorgaben aus, die die Kommission in ihrem Entwurf vorgeschlagen hat. „Regulierung muss auch künftig an einem potenziellen oder tatsächlichen Missbrauch von Marktmacht ansetzen“, stellt Heer für den BUGLAS klar. „Und natürlich kann es kein ‚Verfallsdatum‘ für Regulierungsmaßnahmen geben, so wie es ITRE-Berichterstatterin del Castillo empfiehlt. Es wäre geradezu grotesk, zugangsbegehrende Wettbewerber dafür zu bestrafen, wenn eine Regulierungsbehörde die turnusmäßige Marktanalyse nicht im vorgegebenen Zeitrahmen abschließt.“

Ebenfalls erneut zur Sprache brachten die BUGLAS-Vertreter ihre Ablehnung hinsichtlich des Übergangs in eine staatliche Netzausbauplanung mit noch umfassenderen Auskunftspflichten für ausbauende Unternehmen und einem Investitions-Mapping. „Die Wirtschaftsgeschichte zeigt ganz eindrucksvoll, dass eine wettbewerblich ausgerichtete Marktstruktur Planwirtschaften in punkto Verfügbarkeit und Qualität von Produkten und Leistungen immer klar überlegen ist“, erläutert der Verbands-Geschäftsführer. Nicht zum ersten Mal mahnte der BUGLAS auch ein Level Playing-Field zwischen den Anbietern „klassischer“ Telekommunikationsdienste und OTTs (Over the Top-Services) an. „Es erschließt sich nicht, warum OTTs, die für den Endverbraucher nicht von herkömmlichen TK-Diensten unterscheidbare Leistungen bereitstellen, nicht den gleichen Daten- und Verbraucherschutzvorgaben unterliegen sollen wie TK-Anbieter“, so Heer abschließend. „Hier müssen gleiche Regeln für alle gelten.“

Der ITRE-Ausschuss des Europaparlaments berät heute abschließend über den EU TK-Review und will am 11. Juli seine finale Beschlussempfehlung dazu verabschieden. Parallel dazu setzen sich die mitberatenden Ausschüsse sowie der Rat mit dem Review auseinander. Dabei ist zu erwarten, dass im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens ein Trilog zwischen Parlamant, Ministerrat und Kommission erfolgt.