Vectoring II: Alternative Netzbetreiber reichen Klage ein

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Pressemitteilung des BREKO e.V.


Carrier des BREKO gehen gegen Vectoring-II-Entscheidung der Bundesnetzagentur vor – Eilverfahren soll Beschluss vorläufig stoppen

Eine Vielzahl alternativer Netzbetreiber geht mit rechtlichen Schritten gegen die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) am 1. September getroffene Vectoring-II-Entscheidung vor. Der Beschluss der BNetzA räumt dem Bonner Ex-Monopolisten ein weitreichendes Quasi-Monopol zum (Vectoring-) Ausbau aller Kabelverzweiger – der „grauen Kästen“ am Straßenrand – in den so genannten Nahbereichen innerhalb einer Entfernung von etwa 550 Metern um den Hauptverteiler (HVt) ein.

Eine ganze Reihe der von der Entscheidung der Bundesnetzagentur betroffenen BREKO-Mitgliedsunternehmen – von großen, überregional operierenden Netzbetreibern bis hin zu City-Carriern oder Stadtwerken – reicht heute Klage gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgericht Köln ein. Zudem werden die beteiligten Unternehmen zeitnah ein Eilverfahren beantragen – den so genannten einstweiligen Rechtsschutz. Mit einem Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz kann in dringenden Fällen eine einstweilige Anordnung vor der eigentlichen Hauptverhandlung getroffen werden, damit bis zur finalen Entscheidung des Gerichts – die auch mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann – keine unumkehrbaren Fakten geschaffen werden können. Im Falle der Vectoring-II-Entscheidung zielt das einstweilige Rechtsschutzverfahren also auf eine Aussetzung des BNetzA-Beschlusses bis zum Urteilsspruch in der Hauptsache.

Hintergrund: Ohne den Einbezug der in der Regel dichter besiedelten Nahbereiche wird ein flächendeckender Glasfaserausbau, der auch die oft wirklich unterversorgten, meist ländlichen Gebiete außerhalb der Nahbereiche umfasst, erheblich erschwert, da er vielfach nicht rentabel realisierbar ist. Wettbewerber der Deutschen Telekom haben künftig nur noch unter extrem hohen Hürden die Chance, sich gegen deren Exklusiv-Ausbau mit VDSL2-Vectoring im Nahbereich zu wehren. Ansonsten steht ihnen nur noch ein virtuelles Vorleistungsprodukt zur Verfügung, das mit dem direkten, physischen Zugang zur „letzten Meile“ – der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) – nicht vergleichbar ist.

Die Strategie der Deutschen Telekom zielt nach Auffassung des BREKO auf ein doppeltes Monopol: Einerseits sollen die Wettbewerber von der physischen Infrastruktur verdrängt werden. Andererseits zielt der Ex-Monopolist durch die Blockade wettbewerbsfähiger Vorleistungsprodukte offensichtlich ebenso auf ein Monopol auf der Dienste-Ebene.

„Hiergegen werden wir uns mit aller Kraft stemmen“, versichert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. „Ohne das Engagement der alternativen Netzbetreiber wird der flächendeckende Glasfaserausbau nicht gelingen. Anstelle entsprechender Rahmenbedingungen wirft uns der Regulierer jedoch Knüppel zwischen die Beine – und zwingt uns nach einem mehr als eineinhalbjährigen Verfahren nun dazu, den Rechtsweg zu beschreiten.“

BREKO-Präsident Norbert Westfal betont: „Das Fatale ist: Unterm Strich behindert die Entscheidung der Bundesnetzagentur den Glasfaserausbau in Deutschland.“

Eine Vielzahl von Netzbetreibern des BREKO hatte im Zuge des Vectoring-II-Verfahrens gegenüber der Bundesnetzagentur Ausbau- und Investitionszusagen in teils erheblichem Umfang gemacht, um ein Vectoring-Monopol der Telekom zu verhindern und so die Chance auf einen zukunftssicheren Glasfaserausbau bis ins Gebäude (FTTB) oder bis direkt in die Wohnung (FTTH) nicht unmöglich werden zu lassen.

Vor allem diese unmittelbar betroffenen Unternehmen ziehen nun vor das Kölner Verwaltungsgericht, um mit diesem Schritt einen wichtigen Beitrag zum Erhalt von Vielfalt und Wettbewerb auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt zu leisten. Karsten Schmidt, Geschäftsführer des regionalen Netzbetreibers htp, unterstreicht: „Nach unserer Erfahrung fordern immer mehr Privat- und Geschäftsleute Bandbreiten, die eine hochleistungsfähige Glasfaserinfrastruktur erfordern. Es kann deshalb nicht sein, dass die Bundesnetzagentur nun einen Überbau mit nicht nachhaltiger Technologie anordnet und so den Glasfaserausbau massiv verzögert.“

BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers macht noch einmal deutlich: „Die Politik muss jetzt ein zukunftsweisendes Infrastrukturziel zum Ausbau mit direkten Glasfaseranschlüssen (FTTB / FTTH) definieren. Folglich muss dann auch die Bundesnetzagentur ihr Regulierungsregime klar auf dieses Ziel ausrichten. Der Überbau hochleistungsfähiger Infrastruktur muss verhindert werden!“