TKG-Novelle: BUGLAS begrüßt Modernisierung der Umlagefähigkeit

News der Branche, Verbände

Bundestag beschließt Novelle des Telekommunikationsgesetzes / Umlagefähigkeit ausschließlich für Glasfasernetze anwendbar / Recht auf schnelles Internet sollte in den Händen der Bundesnetzagentur bleiben

Bonn, 22. April 2021. Der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) begrüßt den Fortgang der parlamentarischen Beratungen zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Der Bundestag hat heute die vom Wirtschaftsausschuss unterbreiteten Änderungen beschlossen. Die TKG-Novelle beinhaltet sowohl zahlreiche europäische, ins nationale Recht umzusetzende Neuerungen in den Bereichen Regulierung, Kundenschutz, Genehmigungsverfahren usw. wie auch nationale Gesetzgebungsvorhaben wie die Neuregelung der Umlagefähigkeit und das Recht auf schnelles Internet. Die heute beschlossene Modernisierung der Umlagefähigkeit der Kosten für Breitbandnetze auf die Mietnebenkosten im Rahmen der TKG-Novelle sieht der BUGLAS positiv. Zukünftig sind die Kosten bei preislicher Deckelung für fünf bis maximal neun Jahre nach Inbetriebnahme des Inhouse-Netzes umlegbar. Es muss sich dabei um Glasfasernetze handeln, die via Open Access jedem Diensteanbieter zur Verfügung stehen. Für Bestandsnetze ist eine Übergangsfrist bis 2024 vorgesehen.

„Nach intensiven Diskussionen hat der Bundestag heute dem Glasfaserausbau einen enorm wichtigen Schub gegeben. Das grundrichtige Instrument der Umlagefähigkeit gibt den ausbauenden Unternehmen die notwendige Planungssicherheit. Heute wurde die Umlagefähigkeit auf den neuesten Stand gebracht, indem sie Wahlfreiheit für den Kunden ermöglicht und ausschließlich für Glasfasernetze gelten soll“, betont BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer. Der BUGLAS hatte intensiv für die Modernisierung der Umlagefähigkeit geworben und dabei stets den Fokus auf Glasfasernetze im Sinne von FttH (Fiber to the Home), Open Access sowie Planungssicherheit für die ausbauenden Unternehmen zur Maßgabe gemacht.

Das viel diskutierte Recht auf schnelles Internet (RASI), dessen Umsetzung anteilig von Netzbetreibern finanziert werden soll, manifestiert in seiner geplanten Form nach Einschätzung des BUGLAS eine ungerechte Kostenverteilung. „Unternehmen, die beispielweise in einem Versorgungsgebiet den Netzausbau stark vorantreiben, müssten sich dann an den Ausbaukosten in anderen Gebieten beteiligen, in denen sie aus unternehmerischer Entscheidung heraus gar nicht aktiv sind. Hier sollte einerseits das Augenmaß gewahrt bleiben und die bisherige Regelung weiter angewendet werden, die nur überregionale Anbieter zur Finanzierung heranzieht“, so Heer. Zum anderen, und das ist aus Sicht des Glasfaserverbands in der heute beschlossenen Gesetzesänderung sachgerecht umgesetzt, sollen künftig auch die sogenannten OTTs einen entsprechenden Anteil übernehmen.

Zudem soll nach dem Willen des Gesetzgebers nicht mehr die Bundesnetzagentur (BNetzA) für die Umsetzung zuständig sein, sondern das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Einvernehmen mit dem entsprechenden Fachausschuss des Bundestages. Aus Sicht des BUGLAS besteht damit die Gefahr, dass das RASI von tagespolitischen Entscheidungen abhängig gemacht werden könnte. Stattdessen sollte aus Sicht des Glasfaserverbands weiterhin die BNetzA als oberste Regulierungsbehörde in Deutschland zuständig sein. Generell sollte gelten, dass das RASI allenfalls Ultima Ratio sein kann, wenn alle anderen Instrumente zum Netzausbau scheitern.

Die Abstimmung des Bundesrates über die TKG-Novelle ist für den 7. Mai geplant.


Über den BUGLAS
Der BUGLAS vertritt mehr als 150 Unternehmen, die in Deutschland den Ausbau von Glasfasernetzen (Fiber to the Building/Home, FttB/H) maßgeblich vorantreiben. Dazu zählen ausbauende Unternehmen, Netzbetreiber und Ausrüster. Unsere Mitgliedsunternehmen versorgen über 70 Prozent aller Glasfaserkunden im Sinne von FttB/H in Deutschland mit nachhaltiger digitaler Infrastruktur. Der BUGLAS setzt sich für einen flächendeckenden Ausbau von Glasfasernetzen ein und spricht sich für investitionsfreundliche Rahmenbedingungen aus, in denen FttB/H-Geschäftsmodelle erfolgreich realisiert werden können.

Bundesverband Glasfaseranschluss e. V.
Wolfgang Heer, Geschäftsführer

HIER LESEN SIE DIE PRESSEMITTEILUNG ALS PDF!