Presse-Statement der BREKO vom 18.05.2018

News der Branche

Liebe Journalisten-Kolleginnen und -Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Ministerrat und EU-Kommission (Trilog) zum neuen europäischen Telekommunikations-Rechtsrahmen (TK-Kodex) in Brüssel gehen Anfang der kommenden Woche in die Schlussphase. Auch Deutschland wird diese (neuen) Regelungen in nationales Recht – das Telekommunikationsgesetz (TKG) – umsetzen müssen. Damit stellen die Verhandlungen zum TK-Kodex auch die Weichen für Erfolg oder Scheitern des wettbewerblichen Glasfaserausbaus in Deutschland und so auch für die Erreichung der Ziele des deutschen Koalitionsvertrags.

Eine zentrale Schlüsselfrage stellt nach wie vor die Forderung der europäischen Ex-Monopolisten (Incumbents) nach einem pauschalen Abbau von Regulierung – für immer oder zumindest für längere Zeit („Regulierungsferien“) – für den Bau neuer, reiner Glasfasernetze dar. Dies würde jedoch zur Verdrängung des Wettbewerbs und damit letztlich zu höheren Endkundenpreisen und schlechterer Produktqualität führen.

Um die richtigen Anreize für den Glasfaserausbau im Wettbewerb in Europa zu setzen, plädiert der BREKO stattdessen für den Vorrang eines frei verhandelten, diskriminierungsfreien und von allen Marktteilnehmern akzeptierten Netzzugangs (Open Access) mit der Regulierungsbehörde als Streitbeilegungsinstanz. Auch Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann hatte den Deregulierungs-Forderungen der Deutschen Telekom bereits im Februar eine deutliche Absage erteilt: „Die Deutsche Telekom wird akzeptieren müssen, dass ein wesentlicher Teil der Wettbewerber zwar zu Kooperationen und weitgehendem Verzicht auf Regulierung der Glasfaser bereit sind, aber im Streitfall nicht schutzlos oder auf langwierige Zivilverfahren angewiesen sein wollen.“

Aufgrund der bestehenden Marktverhältnisse – die Deutsche Telekom verfügt hierzulande noch immer über mehr als 80 Prozent Marktanteil im Anschlussbereich – spricht sich der führende deutsche Glasfaserverband zudem ausdrücklich gegen eine Ausweitung der Regulierung auf alle Marktteilnehmer (symmetrische Regulierung) aus.

„Nicht zuletzt darf die EU-Kommission auf keinen Fall zulassen, dass ihre Definition von Hochgeschwindigkeitsnetzen (‚VHC – very high capacity networks‘) auf den letzten Metern verwässert wird“, betont BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. Bislang gab es hier einen klaren Konsens, dass VHC-Netze die Leistungsmerkmale „echter“, reiner Glasfasernetze erfüllen müssen und kupferbasierte Übergangstechnologien wie (Super-) Vectoring, die nur teilweise auf Glasfaser basieren, nicht unter diese Definition fallen. Albers: „Wir brauchen klare Rahmenbedingungen, die sich eindeutig auf den Glasfaserausbau bis direkt in alle Gebäude oder bis direkt zum Anschluss des Kunden fokussieren. Die EU muss hier ein ambitioniertes Ziel vorgeben und darf sich nicht auf der Zielgeraden mit halbgaren Lösungen zufriedengeben.“