Paket "Digitale Dienste": Kommission begrüßt Annahme des neuen EU-Regelwerks für digitale Dienste durch das Europäische Parlament

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Presseinformation, 5. Juli 2022, Brüssel

 

Die Kommission begrüßt, dass das Europäische Parlament den von der Kommission im Dezember 2020 vorgeschlagenen Rechtsakt über digitale Dienstleistungen und digitale Märkte angenommen hat.

Das Digital Services Package enthält ein erstes umfassendes Regelwerk für die Online-Plattformen, auf die wir alle in unserem täglichen Leben angewiesen sind. Diese neuen Vorschriften werden in der gesamten EU gelten und einen sichereren und offeneren digitalen Raum schaffen, der auf der Achtung der Grundrechte beruht.

Margrethe Vestager, Executive Vice President für ein Europa fit für das digitale Zeitalter, erklärte hierzu: "Das Europäische Parlament hat eine globale Premiere verabschiedet: Eine starke, ehrgeizige Regulierung von Online-Plattformen. Das Digital Services Act ermöglicht den Schutz der Rechte der Nutzer im Internet. Das Digital Markets Act schafft faire, offene Online-Märkte. Beispielsweise kann illegale Hassrede auch online behandelt werden. Und Produkte, die online gekauft werden, müssen sicher sein. Große Plattformen müssen davon absehen, ihre eigenen Interessen zu fördern, ihre Daten mit anderen Unternehmen zu teilen und mehr App-Stores zu ermöglichen. Denn mit der Größe kommt Verantwortung - als große Plattform gibt es Dinge, die man tun muss und Dinge, die man nicht tun kann."

Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Thierry Breton erklärte: "Vor 10 Jahren wurde eine Seite über Banken aufgeschlagen, die zu groß sind, um sie scheitern zu lassen . Jetzt - mit DSA & DMA - schlagen wir die Seite auf "too big to care" -Plattformen auf. Wir bauen endlich einen digitalen Binnenmarkt auf, den wichtigsten in der "freien Welt". Die gleichen vorhersehbaren Regeln werden überall in der EU für unsere 450 Millionen Bürgerinnen und Bürger gelten und allen einen sichereren und faireren digitalen Raum bringen."

Die Annahme des Pakets "Digitale Dienste" in erster Lesung durch das Europäische Parlament folgt auf die politische Einigung, die von den beiden gesetzgebenden Organen über den Rechtsakt über digitale Märkte am 24. März und den Rechtsakt über digitale Dienste am 23. April dieses Jahres erzielt wurde. Die neuen Vorschriften werden von der Kommission für die größten in der EU tätigen Online-Plattformen durchgesetzt. Die Kommission unternimmt alle notwendigen Schritte, um bereit zu sein, diese Rolle mit Inkrafttreten der Vorschriften zu übernehmen.

Nächste Schritte

Nach der Annahme des Pakets "Digitale Dienste" in erster Lesung durch das Europäische Parlament müssen beide Texte nun vom Rat der Europäischen Union förmlich angenommen werden. Nach ihrer Unterzeichnung werden das Gesetz über digitale Dienstleistungen und das Gesetz über digitale Märkte im Amtsblatt veröffentlicht. Beide Rechtsakte treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt, also im Herbst dieses Jahres, in Kraft.

Hintergrund

Die Kommission hat ihre Vorschläge zum Gesetz über digitale Dienstleistungen und zum Gesetz über digitale Märkte am 15. Dezember 2020 vorgelegt.Das Europäische Parlament und der Rat haben am 24. März 2022 eine politische Einigung über den Rechtsakt über digitale Märkte und am 23. April über den Rechtsakt über digitale Dienstleistungen erzielt. Aktualisierte Q&A-Dokumente sind für die DSA und die DMA verfügbar.