BREKO-Pressestatement:
Berlin/Bonn, 30.04.2024 – Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat heute den neuen Aufruf für die Gigabitförderung gestartet. Dazu erklärt Sven Knapp, Leiter des Hauptstadtbüros beim Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO):
„Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr verfehlt sein selbst gestecktes Ziel, die Gigabitförderung so anzupassen, dass die Zahl der Förderanträge und Markterkundungsverfahren im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgeht. Wir erleben hier gerade ein Déjà-vu: Auf Basis der neuen Regelung werden erneut tausende aufwändige Förderanträge gestellt, die der Bund ablehnen muss.
Statt sich auf Empfehlungen zu beschränken, hätte das BMDV verbindliche Vorgaben machen müssen, die sicherstellen, dass nur Kommunen Förderanträge stellen, die Aussicht auf Erfolg haben. Dann könnten sich alle anderen Kommunen voll und ganz darauf konzentrieren, optimale Rahmenbedingungen für den schnelleren, günstigeren eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau zu schaffen, statt stapelweise aussichtslose Förderanträge auszufüllen.
Zudem bleibt ein Grundproblem ungelöst: Mit drei Milliarden Euro für neue Förderprojekte allein in diesem Jahr wird immer noch viel zu viel staatliches Geld in den Markt gepumpt. Eine langfristig angelegte, zielgerichtete Förderpolitik mit einer maximalen Fördersumme von einer Milliarde Euro pro Jahr würde den Glasfaserausbau insgesamt schneller voranbringen. Damit verbunden sein müsste die klare Perspektive für die Kommunen, dass diese Summe auch in den nächsten Jahren zur Verfügung steht. Nicht zuletzt wäre eine Reduzierung der Fördermittel mit Blick auf die Haushaltslücke 2025 eine spürbare Entlastung für den Bund. In den Beratungen zum Bundeshalt 2025 muss auch die Gigabitförderung auf den Prüfstand!
Ebenfalls problematisch ist, dass die für die Förderung maßgebliche Novellierung der Gigabit-Rahmenregelung im Eilverfahren durchgepeitscht wurde. Eine sofortige Durchsetzung dieser weitreichenden Änderungen kommt zu früh. Sinnvoller wäre es gewesen, dass die neue Rahmenregelung frühestens für Förderverfahren greift, die im kommenden Jahr starten.
Dass die Dauer der Markterkundungsverfahren künftig dem Realisierungszeitraum der geförderten Ausbauprojekte entsprechen soll, ist zwar ein wichtiger Schritt, um eine Verdrängung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus zu verhindern. Diese Dauer kann jedoch von den Kommunen in der Praxis nicht bestimmt werden, da sie nicht von vornherein absehbar ist. Statt einen Rahmen von drei bis sieben Jahren hätte das BMDV die durchschnittliche Dauer von Gigabit-Förderprojekten verbindlich als konkreten Zeitraum zugrunde legen sollen.
Auch die Bestrebungen des Bundes, künftig die Vorleistungspreise für geförderte Netze verbindlich festzulegen, sehen wir kritisch. Dass eine staatliche Preisfestlegung zu erheblichen Unsicherheiten im Telekommunikationsmarkt führt, zeigt ein aktuelles Beispiel: Erst vor wenigen Wochen hat das Verwaltungsgericht Köln eine Festlegung von Vorleistungspreisen durch die Bundesnetzagentur kassiert.
Mit dem neuen Lückenschluss-Pilotprogramm setzt das BMDV dagegen einen wichtigen Impuls für eine bessere Verzahnung von eigenwirtschaftlichem und gefördertem Glasfaserausbau im Sinne eines flächendeckenden Ausbaus von Kommunen. Die dafür vorgesehenen Fördermittel von 500.000 Euro pro Projekt sind aber so niedrig angesetzt, dass fraglich ist, ob das Programm in der Praxis funktionieren wird. Bis zum Programmstart im Juni sollte diese Summe auf eine Million Euro erhöht werden.“