Neue Breitbandförderung: BREKO setzt sich für Steigerung der Nachfrage nach zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen ein

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Bonn/Berlin, 03.07.2018


Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) begrüßt die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) heute veröffentlichte Neufassung des Bundesförderprogramms Breitband. Nach der neuen Richtlinie sollen künftig nur noch reine Glasfaseranschlüsse bis in die Gebäude gefördert werden, um den im Koalitionsvertrag verankerten Infrastrukturwechsel hin zu reinen Glasfasernetzen erreichen zu können. Glasfaseranschlüsse bis in alle Gebäude Deutschlands schaffen auch die unverzichtbare BasisInfrastruktur für die künftigen 5G-Mobilfunknetze, so dass auf separate Fördermittel für 5G verzichtet werden kann.


Generell sollten Fördermittel nach Auffassung des BREKO nur dosiert und als punktuelle Ergänzung für Glasfaserprojekte in Gebieten vergeben werden, in denen ein Ausbau ansonsten auf absehbare Zeit nicht wirtschaftlich realisiert werden kann. Eine „Flutung“ des Markts mit Fördermitteln verdrängt den eigenwirtschaftlichen Ausbau im Wettbewerb und wäre damit sogar kontraproduktiv für einen schnellen, flächendeckenden Glasfaserausbau. Hinzu kommt: Eine „Überförderung“ trägt auch zum weiteren Anstieg der Tiefbaupreise in Deutschland bei und erhöht so wiederum den Förderbedarf. Im Rahmen eines langfristigen Förderplans bis zum Jahr 2025 können die Tiefbaukapazitäten besser verteilt und ein weiterer Anstieg der Tiefbaupreise zumindest begrenzt werden.


Das BMVI will die Förderverfahren künftig deutlich vereinfachen – und so beschleunigen –, indem auf ein kompliziertes Bewertungsverfahren („Scoring“) verzichtet und stattdessen nur noch die grundsätzliche Förderfähigkeit eines Gebietes festgestellt wird.


Der BREKO spricht sich dafür aus, dass auch die bislang sehr bürokratisch gestalteten Förderbedingungen drastisch vereinfacht und vereinheitlicht werden. „Die zahlreichen Bestimmungen müssen auf die Gegebenheiten beim Ausbau vor Ort angepasst, flexibler ausgestaltet und insbesondere auf das notwendige Maß beschränkt werden“, sagt BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.


Einen weiteren Hebel zur Beschleunigung der Förderverfahren sieht der BREKO in einer Verkürzung des Zeitraums zwischen dem Abschluss des Markterkundungsverfahrens vor Ort – während dieser Phase können sich an einem Glasfaserausbau interessierte Netzbetreiber melden – und der Vergabeentscheidung im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens. Um diesen Zeitraum zu verkürzen, sollte seitens des Ministeriums erwogen werden, Förderbescheide nur noch unter dem Vorbehalt zu erteilen, dass das Vergabeverfahren innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Bewilligung des Förderbescheids abgeschlossen wird. Darüber hinaus sollte auch der finale Zuwendungsbescheid innerhalb einer festgelegten Frist erteilt werden.


Für besonders wichtig hält der führende deutsche Glasfaserverband die von der Bundesregierung geplante und in der Novelle des Bundesförderprogramms nun auch enthaltene Möglichkeit des „Förder-Upgrades“ / „Technologie-Upgrades“: Bereits bewilligte Förderprojekte, die noch auf kupferbasierte Anschlüsse (VDSL / VDSL Vectoring) setzen, können bis Ende des Jahres zu reinen Glasfaser-Ausbauprojekten mit Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude oder bis direkt zum Nutzer aufgewertet werden. Auf diese Weise werden die betreffenden Regionen gleich mit zukunftssicheren, reinen Glasfaseranschlüssen erschlossen. Ein erneuter, kostenintensiver Ausbau dieser Gebiete in wenigen Jahren, der abermals Tiefbaukapazitäten in Anspruch nimmt, entfällt damit.


„Beim ‚Förder-Upgrade‘ zählt jetzt jeder Tag“, unterstreicht Verbandsgeschäftsführer Dr. Stephan Albers. „Wir müssen uns von jeglichen Übergangstechnologien verabschieden und dürfen nur noch auf reine Glasfaser setzen. Jetzt noch Ausbauprojekte auf Basis antiquierter Kupferleitungen umzusetzen, wäre geradezu fahrlässig.“


In der Novelle der „Richtlinie ‚Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland‘“ nicht enthalten ist eine so genannte Nachfrageförderung, um die Nachfrage nach zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude zu erhöhen. Der BREKO appelliert daher an das BMVI, diese sehr sinnvolle Option in das Bundesförderprogramm aufzunehmen. Durch die Einführung einer solchen Fördermöglichkeit erwartet der Verband eine deutliche Ankurbelung des wettbewerblichen Glasfaserausbaus in Deutschland.

Das Prinzip der vom BREKO vorgeschlagenen „Zukunftsprämie“ für echte Glasfaseranschlüsse: Bürger und Unternehmen, die sich für den Anschluss ihres Gebäudes an ein neu zu errichtendes beziehungsweise bereits im Bau befindliches Glasfasernetz entscheiden, erhalten im Rahmen des Breitbandförderprogramms – je nach entstehenden Kosten für den Glasfaser-Hausanschluss – eine Prämie von bis zu 1.500 Euro. „Auf diese Weise schließen wir Bürger und Unternehmen nicht nur an die beste digitale Infrastruktur an und machen sie so fit für die digitale Zukunft, sondern erhöhen auch den Wert der Immobilien“, betont Albers.