Margit Stumpp und Tabea Rößner zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes: Haarsträubendes Verfahren und unzureichender Inhalt

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19. WP - 16.12.2020 Pressemitteilung

Novelle des Telekommunikationsgesetzes: Haarsträubendes Verfahren und unzureichender Inhalt

Zur heute im Bundeskabinett beschlossenen Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) erklären Margit Stumpp, Sprecherin für Medienpolitik und Tabea Rößner, Sprecherin für Netz- und Verbraucherschutzpolitik:

Die heute im Bundeskabinett beschlossene Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) enttäuscht auf mehreren Ebenen. Obwohl die Eckpunkte zur Novelle bereits im Februar 2019 vorgestellt wurden, ließ der Entwurf fast zwei Jahre auf sich warten, begleitet von einer Vielzahl an Streitigkeiten zwischen den Ministerien. Bis Ende des Jahres 2020 sollte der EU Kodex Telekommunikation im Rahmen der TKG-Novelle in deutsches Recht umgesetzt sein, die Frist wird nicht gehalten. Dank dieser Verschleppung der Bundesregierung steht jetzt ein EU-Vertragsverletzungsverfahren im Raum. Den selbstverschuldeten Zeitdruck gibt die Bundesregierung an die qua Gesetz zu beteiligenden Verbände weiter, die den mittlerweile 450-seitigen Entwurf in 48 Stunden kommentieren sollten. Ein haarsträubendes Ver fahren, das der Wichtigkeit dieser Novelle nicht gerecht wird.

Enttäuschend fällt auch die Regelung zum Universaldienst aus: Das Recht auf schnelles Internet ist eine Mogelpackung. Die Novelle sieht nur eine Minimalumsetzung der europäischen Vorgaben vor, die bei weitem nicht ausreicht. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) muss per Gesetz verpflichtet werden, jährlich eine angemessene Mindestbandbreite konkret vorzugeben, die jederzeit und überall zur Verfügung stehen muss - orientiert an den tatsächlichen Nutzungsgewohnheiten. Daseinsvorsorge und digitale Teilhabe bedeutet mehr als eine dürre E-Mail über langsames Kupferkabel zu schicken – das hat die Coronakrise mit ihrer Verlagerung von Arbeit, Bildung und Freizeit ins Digitale eindrucksvoll bewiesen.

Anders als von Verbraucherministerin Lambrecht immer wieder angekündigt, wird es weiterhin bei den Zweijahresverträgen für Telefon, Internet und Handys bleiben. Hier haben sich eindeutig die Interessen der Wirtschaftslobby durchgesetzt, die auf lange Vertragszeiten und Kundenbindung setzen. Das geht zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher, denen durch die langen Laufzeiten ein Wechsel erschwert wird. Die maximale Vertragslänge sollte klar auf ein Jahr begrenzt sein. Die Verpflichtung, auch Einjahresverträge anzubieten, gibt es auch heute schon und wird in der Praxis nichts ändern.  Auch hier hat das ewige Gezerre zwischen den Ministerien den Verbraucherinnen und Verbrauchern am Ende keine Verbesserungen gebracht.

Mühsam erkämpfte Verbraucherrechte wie die sogenannte „Routerfreiheit“ stellt man nun wieder ohne Not in Frage. Auch das unbeirrte Festhalten der Bundesregierung an der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ist absolut unverständlich. Es steht auch im deutlichen Widerspruch zu Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Nachfragen, in denen die Bundesregierung wiederholt angab, auf das anstehende Urteil des EuGH zur deutschen Regelung warten zu wollen.

Als Grüne Bundestagsfraktion werden wir die Reform selbstverständlich weiterhin intensiv parlamentarisch begleiten und in den nächsten Wochen eigene Vorschläge unterbreiten.

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