BUGLAS-Pressestatement zur heutigen Verabschiedung des Gigabit Infrastructure Act
Am 23.04.2024 hat das Europäische Parlament dem Gigabit Infrastructure Act zugestimmt. Diese Verordnung soll verstärkt Synergien bei der Mitverlegung und Mitnutzung von öffentlichen Versorgungsnetzen und zugehörigen Anlagen heben. Die EU-Kommission begründete den Wechsel von der bisherigen Richtlinie zu einer Verordnung mit Bedarf einer stärkeren Harmonisierung im Europäischen Binnenmarkt.
Wolfgang Heer, Geschäftsführer des BUGLAS sagt dazu: „Die Verordnung macht nun eindeutig klar, dass das Angebot eines Bitstromzugangs eine ‘viable alternative’ ist, um den Mitnutzungsanspruch eines anderen Marktteilnehmers zu erfüllen. Dafür hatten wir uns im Vorfeld wiederholt ausgesprochen, weil auf diese Weise die Interessen der Unternehmen besser berücksichtigt werden, die mit hohem Aufwand bis mindestens in die Gebäude reichende Glasfasernetze errichten.”
Die Regelung trägt in der nun verabschiedeten Art und Weise den Stakeholdern von Open Access besser Rechnung: “Hier werden die Anreize zur Öffnung und Nutzung von bestehenden Glasfasernetzen weiter gestärkt”, erläutert Heer. “Gleichwohl bleiben zwei wesentliche Aspekte unberücksichtigt. Zum einen bleiben die sogenannten Betreibermodelle außen vor, bei denen ein Partner das Netz errichtet und ein anderer den Netzbetrieb übernimmt”. Zum anderen, so der BUGLAS-Geschäftsführer, sei der Begriff ‘öffentliche Mittel’ nach wie vor nicht definiert, was hinsichtlich der Mitverlegung in der Vergangenheit wiederholt zu Fehlinterpretationen geführt hatte.
Der Gigabit Infrastructure Act erlangt als europäische Verordnung grundsätzlich unmittelbare Rechtsgültigkeit in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.