Homann: ,,Marktaufsicht eröffnet Chancen für vertrauenswürdige elektronische Transaktionen in der EU“

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Pressemitteilung der Bundesnetzagentur


eIDAS-Verordnung: Bundesnetzagentur wird Aufsichtsstelle für Vertrauensdienste

Die Bundesnetzagentur wurde am 1. Juni 2016 als Aufsichtsstelle für die Bereiche elektronische Signatur, elektronisches Siegel, elektronische Zeitstempel und elektronische Einschreiben im Sinne der eIDAS-Verordnung benannt.

Ab Juli 2016 gilt die 2014 in Kraft getretene sogenannte eIDAS-Verordnung, die EU-Verordnung Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt. Die eIDAS-Verordnung ist die europaweit einheitliche Grundlage für vertrauenswürdige und dauerhaft nachweisbare elektronische Geschäftsprozesse in Europa.

Die Einführung europaweit einheitlicher elektronischer Vertrauensdienste im Sinne der eIDAS-Verordnung bietet die Möglichkeit, schnelle, kostengünstige sowie vertrauenswürdige elektronische Transaktionen über Ländergrenzen hinweg vorzunehmen. Insbesondere eine Verbreitung elektronischer Siegel bei der Kommunikation mit Verwaltung oder Unternehmen birgt ein großes Potenzial an Einsparungen und Komfort etwa bei der Erledigung von „online“-Behördengängen.

Für Anbieter von Webseiten-Zertifikaten wird das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zuständige Aufsichtsstelle.

Mit der Benennung der Aufsichtsstellen für Vertrauensdienste im Sinne der eIDAS-Verordnung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie entscheidende Voraussetzungen für die Umsetzung und Anwendbarkeit der eIDAS-Verordnung geschaffen. Gleichzeitig soll so das in der Digitalen Agenda der Bundesregierung formulierte Ziel, das Vertrauen in sichere digitale Infrastrukturen nachhaltig zu stärken, unterstützt werden.