Glasfaser-Anschluss: Diese Rechte haben Verbraucher!

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Pressemitteilung: teltarif.de, 20.02.2025


Der Glas­faser-Ausbau ist - auch dank staat­licher Förde­rung - deutsch­land­weit in vollem Gange. In vielen Städten und Gemeinden wird gebud­delt - und anschlie­ßend haben Bürger und Unter­nehmen die Möglich­keit, von der neuen Glas­faser-Technik und damit von einem viel schnel­leren Internet-Zugang zu profi­tieren.

 

"Bei vielen Verbrau­chern ist die Verun­siche­rung groß - und nicht immer können oder wollen die Gemein­dever­waltung oder der Netz­betreiber alle Fragen zur Zufrie­denheit der Anwohner beant­worten", schil­dert Alex­ander Kuch vom Tele­kommu­nika­tions­portal teltarif.de die aktuelle Situa­tion. "Den Netz­betrei­bern wäre es am liebsten, wenn die Anwohner nicht viel fragen und einfach einen möglichst teuren Glas­faser-Vertrag abschließen. Doch so funk­tioniert das nicht - und wenn sich nach dem Vertrags­abschluss über Monate oder gar Jahre dann nichts tut, ist der Ärger groß", erläu­tert Alex­ander Kuch.

 

Der Experte beant­wortet daher auf teltarif.de die wich­tigsten Fragen zum Glas­faser-Ausbau.

 

Brauche ich über­haupt Glas­faser?

Haustür-Vertreter für Glas­faser muss man generell nicht ins Haus lassen, die entspre­chenden Tarife lassen sich auch problemlos auf der Homepage des Glas­faser-Netz­betrei­bers buchen. Alex­ander Kuch empfiehlt aber, Bürger­versamm­lungen vor Ort zu besuchen, wenn der Netz­betreiber oder die Kommu­nalver­waltung dies anbieten.

 

Viele Verbrau­cher, die mögli­cher­weise mit dem DSL- oder Kabel-Internet-Anschluss zufrieden sind, stellen sich die Frage, ob sie über­haupt einen Glas­faser­anschluss bestellen sollen, der hinterher mögli­cher­weise monat­lich mehr kostet als der bishe­rige Anschluss.

 

"Nur im Erst­ausbau haben Anwohner in der Regel die Möglich­keit, einen Glas­faser­anschluss ohne die einma­ligen Baukosten zu erhalten. Muss ein Netz­betreiber nach Abschluss des Erst­ausbaus erneut Anschlüsse verlegen, weil die Bürger es beim Erst­ausbau nicht wollten, müssen die Anwohner in der Tat je nach Aufwand zwischen 700 und 1500 Euro einmalig dafür bezahlen. Das ist bei allen Glas­faser­anbie­tern so. Außerdem werden die Nach­anschlüsse oft erst mehrere Jahre nach dem Erst­ausbau reali­siert", gibt Alex­ander Kuch zu bedenken.

 

Darüber hinaus werden Immo­bilien ohne Glas­faser­anschluss zukünftig an Wert verlieren, weil ein ggf. späterer Käufer es teuer nach­verlegen lassen und mögli­cher­weise lange darauf warten muss.

 

Weitere Fragen, die immer wieder gestellt werden

Alex­ander Kuch hat sich auch mit der Frage beschäf­tigt, was passiert, wenn der Glas­faser­anschluss nicht in zwei Jahren nach der Bestel­lung fertig wird. Ein aktu­elles Gerichts­urteil hierzu ist aller­dings noch nicht rechts­kräftig. "Ärger­lich ist es auch, wenn statt einem plötz­lich zwei Netz­betreiber den Ort ausbauen wollen - dann hat man die Qual der Wahl, wem man mehr vertraut", so Alex­ander Kuch.

 

In Mehr­fami­lien­häusern hat es inzwi­schen auch erste Fälle gegeben, dass den Mietern Glas­faser verwehrt wurde, weil bereits ein TV-Kabel-Internet-Anschluss im Haus liegt. Doch bei diesem Fall ist die Sachlage genauso eindeutig wie bei den teils aufge­zwun­genen Glas­faser-Modems: Beides ist nicht erlaubt.

 

"Schließ­lich gibt es auch Möglich­keiten, über den Glas­faser­anschluss güns­tiger zu tele­fonieren, falls die Minu­tenpreise des Glas­faser-Anbie­ters zu Handys oder ins Ausland zu teuer sein sollten", schließt Alex­ander Kuch seine Ausfüh­rungen ab.

 

Der Link zum ausführ­lichen Glas­faser-Kompen­dium: https://www.teltarif.de/internet/glas­faser/