Gigabitförderung 2.0 wird mit Lückenschluss-Pilotprogramm für kleinere Gebiete ergänzt

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Erscheinungsdatum:     03.06.2024                     Laufende Nr.     039/2024

 

Wissing: Gigabit-Tempo für Stadt und Land

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ergänzt die im vergangenen Monat gestarteten Förderaufrufe für die Gigabitförderung 2.0 um ein spezielles Lückenschluss-Pilotprogramm. Hintergrund sind die guten Fortschritte beim privatwirtschaftlichen Glasfaserausbau. Während größere Gebiete von der Telekommunikationsbranche schnell erschlossen werden, kann sich die Förderung zunehmend auf die Versorgung kleinerer Restgebiete konzentrieren.

 

Bundesminister Volker Wissing:

Germany goes digital: Ob in der Stadt oder auf dem Land – wir wollen durch eine flächendeckende Versorgung mit Hochleistungsnetzen überall in Deutschland Wachstum und Teilhabe erreichen. Wir haben uns das Ziel gesetzt, bis 2030 jeden Haushalt mit Glasfaser zu versorgen. Mit unserer Gigabitstrategie haben wir optimale Voraussetzungen geschaffen, den Glasfaserausbau zu beschleunigen. Wir prüfen kontinuierlich, wie wir hier noch besser unterstützen können. Dafür ergänzen wir jetzt die bereits gestarteten Förderaufrufe der Gigabitförderung 2.0 mit einem Pilotprogramm, das auf den Ausbau kleinerer Versorgungslücken abzielt. Damit wollen wir die Synergien zwischen geförderten und privatwirtschaftlichen Ausbau effizient nutzen. Ziel dieses Programmes ist es, kleine, bisher noch nicht gigabitfähige Versorgungslücken in einem vereinfachten und schnelleren Verfahren flächendeckend zu schließen.

 

Das Lückenschluss-Pilotprogramm richtet sich an kleinere unterversorgte Gebiete, die nach einem bereits geplanten, laufenden oder abgeschlossenen privatwirtschaftlichen Ausbau im übrigen Gemeindegebiet verblieben sind. Durch das vereinfachte und schnellere Verfahren fördert und unterstützt das BMDV das Zusammenspiel von privaten Unternehmen und öffentlicher Hand noch besser. Die Gesamtprojektkosten dürfen dabei 500.000 Euro nicht übersteigen. Eine Gemeinde kann einen Förderantrag entweder im Rahmen des Lückenschluss-Pilotprogramms oder der regulären Gigabitförderung 2.0 stellen. Das BMDV wird das Pilotprogramm nach den ersten 100 Anträgen evaluieren und bei Bedarf nachschärfen.

Weitere Informationen zur Gigabitförderung 2.0 und dem Lückenschluss-Pilotprogramm sind verfügbar unter bmdv.bund.de/breitbandfoerderung.

 

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