Gigabit-Rahmenregelung 2021: die neuen Regeln für den geförderten Glasfaserausbau in grauen Flecken

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Mit Veröffentlichung der Gigabit-Rahmenregelung am 12. Februar 2021 läutet das BMVI ein neues Kapitel in der Förderung des Glasfaserausbaus in Deutschland ein. Fortan lassen sich Bundesfördermittel und Kofinanzierungen der Länder nicht mehr bloß für die Erschließung besonders unterversorgter weißer Flecken beantragen. Stattdessen wird es künftig möglich, auch in besser versorgten, aber noch nicht an ein gigabitfähiges Breitbandnetz angeschlossenen „grauen Flecken“ Glasfaserinfrastruktur gefördert zu errichten.

Staatliche Unterstützungsmaßnahmen müssen vor ihrer Umsetzung von der Europäischen Kommission genehmigt werden, die diese am Maßstab der Breitbandleitlinien prüft. Nach Wegfall der Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s für Haushalte im Jahr 2023 kann der Aufbau der Gigabit-Infrastruktur in diesen Gebieten beginnen, um die vollständige technische Abdeckung des Zielgebiets bis zum Ende des Jahres 2025 zu erreichen. Die  Regelung beschreibt Voraussetzungen und schafft damit die Grundlage für die Vereinbarkeit der Fördermaßnahmen mit dem EU-Beihilfenrecht.