EU-Wettbewerbshüter genehmigen deutsche Beihilfen für schnelle Mobilfunkdienste in unterversorgten Gebieten

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Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 2,1 Mrd. Euro ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der der Ausbau, der Betrieb und die Gewährung des Zugangs zu Infrastruktur für Hochleistungsmobilfunkdienste in derzeit mit höchstens 2G-Netzen versorgten Gebieten gefördert werden sollen. „Da alle Mobilfunknetzbetreiber zu gleichen Bedingungen Zugang zur Infrastruktur erhalten werden, fördert die Regelung den Wettbewerb zum Wohle der Verbraucher. Sie trägt zur Überbrückung der digitalen Kluft, zur Verringerung von Ungleichheiten und zu einer nahtlosen Kommunikation bei. Wir haben eng mit den deutschen Behörden zusammengearbeitet, um sicherzustellen, dass die öffentlichen Gelder in die Gebiete gelenkt werden, in denen der Bedarf an einer besseren Konnektivität besonders groß ist“, sagte die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin Margrethe Vestager.

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