DVB-T2 vor der Einführung

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Pressemitteilung der Bundesnetzagentur


Homann: "Modernisierung verbessert Bildqualität und unterstützt schnelles Internet"

Ab dem 29. März 2017 werden viele terrestrische Fernsehsender auf DVB-T2 umgestellt. Die Sendernetzbetreiber, die Länder und die Bundesnetzagentur arbeiten seit mehreren Jahren eng zusammen, um die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für dieses umfangreiche Projekt zu gewährleisten.

"Verbraucher gewinnen doppelt durch die Modernisierung: Die Bildqualität im terrestrischen wird verbessert und die frei werdenden Frequenzen werden für schnelles mobiles Internet genutzt", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Der Wechsel des Übertragungsverfahrens betrifft nur den terrestrischen Empfang. Für Verbraucher, die über Satellit, Kabel oder Internet fernsehen, ändert sich nichts", macht Homann deutlich.

Notwendige Modernisierung

Die Modernisierung der terrestrischen Fernsehübertragung ist aus Sicht der Bundesnetzagentur im größeren Zusammenhang sehr vorteilhaft. Die Umstellung vom bisherigen DVB-T auf das neue Modulationsverfahren DVB-T2 ermöglicht die Übertragung hochauflösender Bilder. Gleichzeitig wird das bisherige Kompressionsverfahren MPEG-2 für die abgestrahlten Datenströme durch das hochmoderne HEVC (High Efficiency Video Codec) abgelöst. Nur durch diese Modernisierung ist es möglich, die terrestrische Rundfunkübertragung auch in Zukunft mit ausreichender Übertragungskapazität auszustatten.

Frequenzen für mobiles Breitband

Die Bundesnetzagentur teilt den Senderbetreibern die für die Übertragung erforderlichen Frequenzen zu. Durch die Umstellung auf DVB-T2 benötigt der Rundfunk zukünftig weniger Frequenzen, um seine Inhalte zum Verbraucher zu transportieren. Frei werdende Frequenzen können für den Ausbau der Mobilfunknetze genutzt werden, um dem zukünftigen Datenwachstum in diesem Bereich gerecht werden zu können.

Die gesamte Umstellung erstreckt sich auf mehrere Teilschritte und soll bis Mitte 2019 abgeschlossen sein.

Änderungen für betroffene Verbraucher

Die Netzplanung der Rundfunksenderbetreiber sieht vor, dass für mehr Menschen als bisher private Programme, allerdings voraussichtlich gegen Bezahlung, angeboten werden. Der Wechsel des Übertragungsverfahrens kann je nach Geräteausstattung beim Verbraucher ein neues Empfangsgerät (zum Beispiel eine Set-Top-Box) erforderlich machen. Öffentlich-rechtliche Programme können damit weiterhin kostenfrei empfangen werden. Dieser Wechsel des Übertragungsverfahrens betrifft aber nur den terrestrischen Empfang. Wer seine Fernsehprogramme über Satelliten, Kabel oder Internet bezieht, muss sich über die Anschaffung neuer Empfangstechnik keine Gedanken machen.

Kompetente Informationen und sachkundige Hilfe erhalten Ratsuchende beim Verbraucherservice der Bundesnetzagentur und auf der Internetplattform www.dvb-t2hd.de.