Presseinformation des Fachverbandes Rundfunk- und BreitbandKommunikation:
FRK begrüßt Einigung zwischen DNMG und ARD
Kartellbeschwerde des Verbands hat Verhandlungen unterstützt
marktübliche Konditionen für die Einspeisung von ARD und ZDF
Lauchhammer, 8. Februar 2024 - Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) begrüßt die Einigung zwischen der ARD und der Deutschen Netzmarketing GmbH (DNMG) zur Verbreitung der ARD-Programme in den Netzen der in der DNMG organisierten Netzbetreiber. „Ein langer, beschwerlicher Weg, den die DNMG und der FRK zum Teil gemeinsam gegangen sind, kommt erfreulicherweise nun endlich an sein Ende“, kommentiert der FRK-Vorsitzende Heinz-Peter Labonte die Einigung. Der FRK hatte mit einer Beschwerde das Bundeskartellamt auf die Ungleichbehandlung durch die öffentlich-rechtlichen Programmanbieter aufmerksam gemacht. „Der Verdienst der DNMG, in persona des Geschäftsführers Ingo Schuchert, ist gar nicht hoch genug zu bewerten“, ergänzt Labonte mit Blick auf die zuvor erreichte Einigung der DNMG mit dem ZDF, der ein langjähriger Rechtsstreit vorausging.
Marktmacht und Marktversagen
Im Gegensatz zu den überregional tätigen Kabelnetzbetreibern wie dereinst Kabel Deutschland oder Unitymedia, die letztendlich allesamt in Vodafone aufgingen, musste in langen Verhandlungen und Rechtsstreiten mit ARD und ZDF die Zahlung von Einspeiseentgelten an kleine und mittelständische Kabelnetzbetreiber durchgesetzt werden. „Offensichtlicher kann ein Marktversagen bzw. die Ausnutzung von Marktmacht gar nicht sein, wenn der Branchenprimus Entgelte für die Einspeisung in seine Kabelnetzen kassiert, der Mittelstand für die gleiche Leistung aber bisher leer auszugehen drohte“, sagt Labonte.
Von Branchengrößen und deren gut ausgestatteten Rechtsabteilungen ließ sich die DNMG aber nicht abschrecken. Sie klagte gegen das ZDF bis zum Bundesgerichtshof, gewann und schloss Ende 2022 eine Vereinbarung mit den Mainzern. „Obwohl die Rechtslage geklärt war, dauerte es noch einmal ein Jahr, bis auch die ARD folgte und nun auch kleine und mittelständische Kabelnetzbetreiber fair behandelt“, sagt Labonte. Die können nun damit rechnen, auch von ARD und ZDF die marktüblichen Konditionen für die Einspeisung in ihre Kabelnetze zu erhalten.
Kartellbeschwerde ad acta gelegt
Der FRK hat die Verhandlungen der DNMG mit ARD und ZDF stets unterstützt. Im Sommer 2022 erneuerte der Verband beim Bundeskartellamt wegen der Ungleichbehandlung durch ARD und ZDF sein anhängige Beschwerde. „Ich denke, unsere Beschwerde und das Nachhaken beim Bundeskartell-amt haben die Verhandlungen der DNMG mit der ARD und dem ZDF wohl beschleunigt“, ist sich Labonte sicher. Da nun neben dem ZDF auch eine Einigung mit der ARD vorliegt, verfolgt der FRK die Kartellbeschwerde nicht weiter. „Die Deals sind gemacht und davon werden auch die FRK-Mitglieder profitieren, die unsererer Vorstandsempfehlung zur DNMG-Mitgliedschaft gefolgt waren“, sagt Labonte abschließend.