BVDW zu 3 Jahre DSGVO: Datenschutz darf nicht lähmen

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Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) jährt sich heute zum dritten Mal: Aus Sicht des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. fehlt bis dato eine europaweit einheitliche Interpretation der DSGVO – besonders durch die Datenschutzaufsichtsbehörden. Solange diese fehlt, muss aus Sicht des BVDW äußerst restriktiv mit einem Vollzug umgegangen werden.

Die Regelungen müssten hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit betrachtet werden und praktikabel sein. Hier muss ein risikobasierter Ansatz im Vordergrund stehen. Darüber hinaus sollten sie auch hinsichtlich der Möglichkeiten zum Bürokratieabbau geprüft werden, denn derzeit ist es faktisch kaum möglich, die Rechenschaftspflichten zu erfüllen. Dies gilt besonders für Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen.

Prinzipiell bietet die DSGVO Lösungen, um datengetriebene Geschäftsmodelle datenschutzkonform zu betreiben. Dennoch ist das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten kein uneingeschränktes Recht: Es muss im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion gesehen und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegenüber anderen Grundrechten, wie etwa der unternehmerischen Freiheit, abgewogen werden. Dies muss aus Sicht des BVDW noch stärker demonstriert werden, besonders mit Blick auf die europäische Datenstrategie.

Der Wettbewerbsvorteil muss stärker in den Vordergrund gerückt werden. Es muss sich lohnen, auf europäischen Datenschutz zu setzen. Ein europäischer Datenschutz sollte unter Beweis stellen, dass er den Schutz personenbezogener Daten des Einzelnen garantiert und datengetriebene Geschäftsmodelle trägt. Datenschutz darf nicht lähmen.