BUGLAS: Zielsetzung richtig, Nachbesserungen notwendig

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TKG-Novelle muss Rahmenbedingungen für Beschleunigung eines möglichst flächendeckenden Glasfaserausbaus schaffen - Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Bonn, 16. Dezember 2020. Der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) begrüßt die Zielsetzung der von der Bundesregierung angestoßenen Novellierung des Telekommunikationsgesetzes. Positive Impulse für den weiteren Ausbau von Hochleistungs-Kommunikationsnetzen verspricht sich der deutsche Glasfaserverband im Gesetzentwurf im Wesentlichen von der Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und der Stärkung alternativer Verlegemethoden. Nachbesserungsbedarf in der aktuellen Fassung des Entwurfs für das TKMoG (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) sieht der BUGLAS vor allem hinsichtlich der Einführung sogenannter symmetrischer, also alle Marktteilnehmer betreffenden Regulierungsverpflichtungen, der Abschaffung der Umlagefähigkeit der Kosten des Breitbandanschlusses über die Mietnebenkosten sowie bezüglich weiterer Datenlieferungsverpflichtungen für die Branchenunternehmen. Das Bundeskabinett hat den von den Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgelegten Gesetzentwurf in seiner heutigen Sitzung verabschiedet.

„Wir begrüßen ausdrücklich die Absicht der Bundesregierung, den Ordnungsrahmen für die Telekommunikationsbranche so weiterzuentwickeln, dass die notwendigen Impulse für einen schnelleren und flächendeckenden Ausbau von Glasfasernetzen gesetzt werden“, führt BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer aus. „Gezielte Anreize für Investitionen und Innovationen zu setzen und den eigenwirtschaftlichen Ausbau digitaler Infrastrukturen voranzubringen, ist aus unserer Sicht genau der richtige Ansatz.“ Dass sich Deutschland im internationalen Vergleich beim Glasfaserausbau bis mindestens in die Gebäude bislang regelmäßig in der hinteren Tabellenhälfte wiederfände, sei keinesfalls in Stein gemeißelt: „Wir haben hierzulande das Know-How und den Willen zum flächendeckenden Glasfaserausbau. Was die Unternehmen brauchen, sind Planungssicherheit für langfristige Investitionen, einen starken Wettbewerb und verschlankte bürokratische Verfahren.“ Das geplante One-Stop-Shop-Prinzip im Gesetzentwurf sei für letzteres ein guter Ansatz: Demnach sollen die zahlreichen Genehmigungsverfahren, die ausbauende Unternehmen bei Behörden durchlaufen müssen, beim jeweiligen Bundesland gebündelt und koordiniert werden. „Das dürfte die immer noch zu langen Genehmigungszeiten deutlich senken“, so Heer.

Kritisch sieht der Verband hingegen die Vorgaben zur symmetrischen Regulierung. Vorgesehen ist, dass alle Marktteilnehmer unabhängig vom Vorliegen signifikanter Marktmacht, die sonst die Voraussetzung für das Auferlegen von Regulierungsmaßnahmen ist, unter bestimmten Bedingungen dazu verpflichtet werden können, Wettbewerbern Zugang zu ihren Netzinfrastrukturen zu gewähren. Aus Sicht des BUGLAS werden damit die Risiken des Netzausbaus erhöht und dieser insbesondere dort gebremst, wo er am dringendsten nötig ist.

Das viel diskutierte Recht auf schnelles Internet, dessen Umsetzung anteilig von Netzbetreibern finanziert werden soll, würde in seiner geplanten Form eine ungerechte Kostenverteilung manifestieren. „Unternehmen, die beispielweise in einem Versorgungsgebiet den Netzausbau stark vorantreiben, müssten sich dann an den Ausbaukosten in anderen Gebieten beteiligen, in denen sie aus unternehmerischer Entscheidung heraus gar nicht aktiv sind beziehungsweise sein können oder dürfen. Hier sollte das Maß gewahrt bleiben und die bisherige Vier-Prozent-Umsatzschwelle weiterhin Anwendung finden“, betont Heer. Ohnehin könne dieser Universaldienst nur Ultima Ratio sein, wenn alle anderen Instrumente zum Netzausbau scheitern.

Die Streichung der Umlagefähigkeit der Kosten für Breitbandnetze auf die Nebenkosten lehnt der BUGLAS nach wie vor ab. Der Referentenentwurf des TKG verschärft die Streichung sogar, indem die ursprünglich auf fünf Jahre angelegte Übergangsfrist auf zwei Jahre verkürzt werden soll. Heer: „Der Gesetzgeber nimmt den ausbauenden Unternehmen nahezu in Windeseile die unverzichtbare Planungssicherheit, die sich über Jahre bewährt hat. Für jüngst getätigte Investitionen in Inhouse-Infrastrukturen sind schon fünf Jahre zur Refinanzierung mehr als knapp bemessen. Zwei Jahre Übergangsfrist sind hingegen utopisch.“

Kritik übt der Verband am ungewöhnlichen Gesetzgebungsprozess: Insgesamt haben seit Frühsommer dieses Jahres vier nicht finale Entwürfe die federführenden Ministerien verlassen, zwei davon mit der Möglichkeit zur Stellungnahme mit sehr kurzen Fristen. So wurden der Branche für die Verbändeanhörung gerade einmal zwei Werktage eingeräumt. „Angesichts der überragenden Bedeutung der TKG-Novelle für die gesamte Branche wird dieser Gesetzgebungsprozess den Anforderungen einer detaillierten Befassung nicht gerecht“, so Heer abschließend. Der BUGLAS fordert im weiteren Verfahren entsprechende Nachbesserungen am Gesetzentwurf, der nun in Bundesrat und Bundestag beraten werden muss.


Über den BUGLAS
Der BUGLAS vertritt mehr als 160 Unternehmen, die in Deutschland den Ausbau von Glasfasernetzen (Fiber to the Building/Home, FttB/H) vorantreiben. Dazu zählen ausbauende Unternehmen, Netzbetreiber und Ausrüster. Unsere Mitgliedsunternehmen versorgen über 60 Prozent aller Glasfaserkunden in Deutschland mit nachhaltiger digitaler Infrastruktur. Der BUGLAS setzt sich für einen flächendeckenden Ausbau von Glasfasernetzen ein und spricht sich für investitionsfreundliche Rahmenbedingungen aus, in denen FttB/H-Geschäftsmodelle erfolgreich realisiert werden können.