BUGLAS: Von Bundesnetzagentur vorgesehenes Vectoring II-Regulierungsregime beeinträchtigt Infrastrukturwettbewerb

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Pressemitteilung BUGLAS e.V.


Glasfaserverband hält an massiver Kritik an Regulierungsverfügung fest

Der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) übt weiterhin massive Kritik an dem für den Einsatz von Vectoring in den Nahbereichen der Hauptverteiler vorgesehenen Regulierungsregime und befürchtet eine erhebliche Beeinträchtigung des für den Breitbandausbau in Deutschland unverzichtbaren Infrastrukturwettbewerbs. Die Bundesnetzagentur hatte gestern in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass sie ihren Notifizierungsentwurf an die EU-Kommission versendet hat und den Entwurf selbst heute auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Letzterer wird im BUGLAS nun ausführlich analysiert und bewertet werden. Zwischenzeitlich war eine Zusammenfassung des Entwurfs für die am Montag stattfindende Sitzung des Beirats der Bundesnetzagentur bekanntgeworden.

„Es ist nach einer ersten groben Bewertung des Entwurfs nicht erkennbar, dass die zum ersten Entwurf der Regulierungsverfügung eingebrachten Vorschläge tatsächlich umfänglich aufgegriffen worden wären und die Wettbewerber der Deutschen Telekom nun mehr Nahbereiche selbst mit Vectoring erschließen können als vorher“, wertet BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer. Mit genau dieser Einschätzung war Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann in der gestrigen Pressemitteilung des Regulierers zitiert worden. „Die Bedingungen, unter denen Wettbewerber eine Zugangsverweigerung beziehungsweise die nachträgliche Abkündigung des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung in den Nahbereichen abwehren können, haben sich mit dem Notifizierungsentwurf nicht wirklich verändert“, führt Heer aus.

„Zudem finden dabei nach wie vor weder der bereits erfolgte noch der bereits in der Umsetzung befindliche FttB/H-Ausbau als leistungsfähigste und einzig wirklich nachhaltige Anschlusstechnologie Berücksichtigung“, so der BUGLAS-Geschäftsführer. Gleiches gelte für die bereits verbindlich in die Vectoringliste eingetragenen Ausbauvorhaben der Wettbewerber. Dies sei umso unverständlicher, als eine Nicht-Erfüllung der dort eingetragenen Ausbauvorhaben ohnehin durch die Vectoring I-Entscheidung sanktioniert ist.

Dass nun Wettbewerber einen Vectoringausbau der Nahbereiche auch vornehmen können, wenn die Telekom dieses Gebiet vollständig mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus versorgt, soll laut Homann-Zitat ebenfalls eine Verbesserung der Ausbaubedingungen für die Wettbewerber darstellen. „Das ist doch in der Realität gar keine Option: Welcher Wettbewerber würde eine bessere Anschlusstechnologie mit einer weniger leistungsfähigen überbauen?“, stellt Heer die Wertung des Regulierers in Frage. Vielmehr werde es, wenn der Notifizierungsentwurf in der nun vorliegenden Form in Kraft tritt, zur umgekehrten Entwicklung kommen: „Dann muss die Telekom, um ihre vom Regulierer berücksichtigte Ausbauselbstverpflichtung zu erfüllen, auch dann einen Nahbereich mit Vectoring ausbauen, wenn dort bereits ein hochleistungsfähiges FttB/H-Netz eines Wettbewerbers vorhanden ist“, erläutert der BUGLAS-Geschäftsführer. FttB/H-Anschlüsse sind heute in Deutschland bereits für deutlich über 2 Millionen Haushalte verfügbar, viele davon genau in den Nahbereichen.

„Mit dem von der Telekom beabsichtigten Überbau wird in diesen Nahbereichen weder die Breitbandversorgung verbessert noch handelt es sich dabei um eine wirklich effiziente Vorgehensweise: Die allermeisten FttB/H-Netzbetreiber bieten seit Jahren hochleistungsfähige Vorleistungsprodukte auf ihren Netzen an und stellen diese auch der Telekom gerne zur Verfügung“, erklärt Heer. „Dass die Telekom stattdessen gerade in den Nahbereichen den eigenen Vectoring-Ausbau treibt, ist somit nicht nur volkswirtschaftlich sinnlos, sondern verschlechtert auch die Refinanzierungsmöglichkeiten für den bereits erfolgten FttB/H-Ausbau.“ Die Vorgehensweise des Incumbents schade dem Infrastrukturwettbewerb als Treiber des Breitbandausbaus hierzulande massiv und bremse damit Deutschlands Übergang in die Gigabitgesellschaft ab.

Unverständlich bleibt aus Sicht des BUGLAS auch, warum seitens der Wettbewerber abgegebene Investitionszusagen im Notifizierungsentwurf augenscheinlich keine Berücksichtigung gefunden haben. „Jetzt muss sich die EU-Kommission mit der Regulierungsverfügung befassen“, so der BUGLAS-Geschäftsführer abschließend. „Wir haben gestern in Brüssel bereits bei der zuständigen Generaldirektion Connect unsere Bewertung der Auswirkungen des vorgesehenen Regulierungsregimes für das Nahbereichs-Vectoring erneut vorgetragen.“