BUGLAS legt 6-Punkte-Plan für den flächendeckenden Glasfaserausbau in Deutschland vor

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Pressemitteilung des BUGLAs e.V.


Verband will mit Vorschlag für neuen Ordnungsrahmen zentralen Impuls geben, Regulierungskomplexität reduzieren und Investitionshindernisse abbauen

Mit seinem Vorschlag für einen neuen „Ordnungsrahmen für einen flächendeckenden Glasfaserausbau (FttB/H) in Deutschland“ will der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) einen zentralen Impuls dafür geben, dass künftig möglichst viele Marktakteure den dringend notwendigen Aufbau hochleistungsfähiger Telekommunikationsnetze angehen. Der 6-Punkte-Plan des Verbands spricht sich für ein klares Glasfaser-Infrastrukturziel für Deutschland, den Verzicht auf Regulierung von FttB/H-Netzen bei Gewährung von Open Access, die Beibehaltung der Kupferanschlussnetz-Regulierung, unbedingten Vorrang für das jeweils beste Teilnehmernetz, einen Überbauverzicht sowie für die Konzentration von Fördermitteln ausschließlich auf FttB/H aus. Der BUGLAS hatte den Vorschlag beim Sommerfest des Verbands am 4. Juli in Norderstedt vorgestellt.

„Es muss ein Glasfaser-Ruck durch Deutschland gehen“, erläutert BUGLAS-Präsident Theo Weirich die Motivation für die Erarbeitung des 6-Punkte-Plans. „Trotz aller bisherigen Anstrengungen haben wir hierzulande bei den Haushalten immer noch eine Versorgung mit echten Glasfaseranschlüssen im einstelligen Prozentbereich. Zudem wird ‚Gigabit on Air‘ zur zentralen Konnektivitäts-Anforderung aller digitalen Prozesse.“ Die flächendeckende Verfügbarkeit von Glasfaser als Basis für alle kabelgebundenen und mobilen Anschlusstechnologien sei daher unverzichtbar. „Wie kann der notwendige umfassende Ausbau in endlicher Zeit erfolgreich sein? Nur dann, wenn möglichst viele Marktakteure in Fiber to the Building/Home investieren“, beschreibt Weirich die BUGLAS-Schlussfolgerung. Um weitere Fehlanreize in Richtung nur kurzfristig scheinbar erfolgversprechender Übergangstechnologien zu vermeiden, ist nach Auffassung des Verbands ein nachhaltiges Infrastrukturziel angezeigt.

„Ein solches könnte man beispielsweise so formulieren, dass bis 2025 alle Unternehmen und sozioökonomischen Treiber wie etwa Bildungseinrichtungen sowie alle mobilen Zugangspunkte für Mobilfunk und WLAN direkt mit Glasfaser angeschlossen werden sollen“, erklärt BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer. „Zudem müssen mindestens 75 Prozent der Haushalte mit FttB/H versorgt werden, der verbleibende Anteil dann bis zum Jahr 2030.“ Während die bestehende Regulierung der Kupferanschlussnetze erhalten bleiben müsse, sollte nach Auffassung des BUGLAS bei den bereits bestehenden und künftig ausgebauten Glasfaseranschlussnetzen auf eine Zugangs- und Entgeltregulierung verzichtet werden. Voraussetzung für den Regulierungsverzicht sei ein marktverhandelter und diskriminierungsfreier Open Access.

„Das Zugangsprodukt der Wahl ist dabei ganz klar der Layer 2-Bitstrom“, konkretisiert Weirich. „Der ist branchenweit spezifiziert, gewährt Vorleistungsnachfragern einen absolut hochwertigen Zugang zum Endkunden, und mit der S/PRI-Schnittstelle sind auch alle damit verbundenen Bestellprozesse automatisiert und standardisiert verfügbar. Hinsichtlich des Vorleistungspreises müssen außerdem die unterschiedlichen unternehmensindividuellen Kostenstrukturen in dichter und dünner besiedelten Regionen berücksichtigt werden dürfen.“ „Grundsätzlich wäre auch der Zugang zur dark fibre oder zur passiven Infrastruktur denkbar“, ergänzt Heer. „Dazu werden wir im BUGLAS in den kommenden Wochen und Monaten intelligente Antworten auf zentrale Fragen wie Terminierung und Preisfindung erarbeiten, damit die First Mover ihre hohen Investitionen refinanzieren können.“

Der BUGLAS plädiert in seinem Vorschlag dafür, dass der Verzicht auf Regulierung hinsichtlich seiner langfristigen Tragfähigkeit für den Markt effektiv von den wettbewerblichen Aufsichtsbehörden kontrolliert wird. Weiterer zentraler Bestandteil des 6-Punkte-Plans sind klare Bekenntnisse aller Marktakteure zu einem wechselseitigen Wholesale/Wholebuy und damit verbunden der Verzicht auf einen Überbau von FttB/H-Netzen. Zudem müssen im Konfliktfall die Übertragungsverfahren des jeweils besten verfügbaren Teilnehmernetzes Vorrang haben. „Wenn sich also beispielsweise FttB g.fast und FttC Vectoring gegenseitig auf der Inhouse-Leitung stören, darf es nicht sein, dass Fiber to the Building benachteiligt wird“, führt Heer aus. „Schließlich bringt FttB die Glasfaser bis ins Gebäude.“

Abgerundet wird der BUGLAS-Vorschlag durch die Forderung, finanzielle Förderung der öffentlichen Hand ganz klar an das Kriterium „Auf- und Ausbau von FttB/H-Netzen“ zu knüpfen. „Die Politik darf in der kommenden Legislaturperiode mit ihrer Breitbandförderung keine Übergangstechnologien mehr unterstützen“, unterstreicht Weirich abschließend. Der BUGLAS wird seinen Vorschlag für einen neuen Ordnungsrahmen in den kommenden Wochen und Monaten um weitere Dokumente zur Konkretisierung ergänzen. Zielsetzung des Verbands ist es, im vierten Quartal dieses Jahres ein Gesamtkonzept vorzulegen und der bis dahin voraussichtlich durch die zuständige Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur erarbeiteten Marktdefinition und -analyse zu den Zugangsmärkten gegenüber zu stellen.