BUGLAS: DigiNetz-Gesetz kann positiven Beitrag zum Breitbandausbau leisten – Einsparpotenziale nicht überschätzen

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Pressemitteilung BUGLAS e.V.


Glasfaserverband vermisst stärkere Investitionsanreize für FttB/H

Der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) sieht in der aktuellen Fassung des Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) einige Maßnahmenvorschläge, die in positiver Weise zum weiteren Breitbandausbau beitragen können, warnt aber eindringlich vor überzogenen Erwartungen hinsichtlich der damit angestrebten Einsparpotenziale insbesondere beim Tiefbau. Der Glasfaserverband vermisst zudem ein klares Bekenntnis zum einzig zukunftssicheren und nachhaltigen Glasfaserausbau bis in die Gebäude und dementsprechend stärkere Investitionsanreize für FttB/H (Fiber to the Building/Home). Das Bundeskabinett hat heute in Berlin den vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die „EU-Richtlinie zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen“ in nationales Recht umgesetzt werden soll.

„Mit den Verpflichtungen, bei Arbeiten an öffentlichen Straßen und in Neubaugebieten immer auch Glasfaserkabel mitzuverlegen und neue Gebäude ab Anfang kommenden Jahres auch intern mit einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur auszustatten, enthält der Gesetzentwurf Maßnahmenvorschläge, die eine positive Wirkung für den weiteren Breitbandausbau entfalten können“, wertet BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer. „Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die wir als Verband bereits in den vergangenen Jahren vorgeschlagen hatten. Ausdrücklich begrüßen wir, dass der Gesetzentwurf in der aktuellen Fassung nun wie von uns gefordert einen Überbau bestehender Glasfasernetze ausschließt, sofern auf diesen ein offener und diskriminierungsfreier Zugang angeboten wird, so wie die im BUGLAS organisierten Unternehmen dies übrigens seit geraumer Zeit tun.“

Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass sich mit den genannten und weiteren Maßnahmen Kosteneinsparpotenziale in einer Größenordnung von bis zu 25 Prozent der Tiefbaukosten oder bis zu 19 Milliarden Euro realisieren lassen. „Wir warnen vor überzogenen Erwartungen hinsichtlich der damit erzielbaren Synergien“, so Heer weiter. „Zum einen halten wir dieses Einsparpotenzial insgesamt für deutlich zu hoch gegriffen. Zum anderen wird damit der Eindruck erweckt, als könne der Breitbandausbau mit dem Gesetz erheblich vergünstigt und vor allem beschleunigt werden. Inwieweit die einzelnen Maßnahmen positiv Wirkung zeigen, muss sich allerdings erst in der Praxis erweisen.“ Abzuwarten bleibt nach Auffassung des Glasfaserverbands auch, ob die Erfüllungskosten für die Wirtschaft, beispielsweise für zusätzliche Dokumentationspflichten, nicht tatsächlich erheblich höher ausfallen werden als im Gesetzentwurf prognostiziert.

„Bei der Definition von digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzen lässt der Gesetzentwurf die Gelegenheit einer tatsächlich zukunftsorientierten Definition von Hochgeschwindigkeit vermissen“, kritisiert der BUGLAS-Geschäftsführer. „Während der Übergang in die Gigabitgesellschaft längst in vollem Gange ist, hat sich das Bundeskabinett wieder auf eine technologisch bereits heute erreichbare und schon bald nicht mehr ausreichende Bandbreite von 50 Megabit pro Sekunde im Download verständigt. Zudem findet der immer stärker an Bedeutung gewinnende Upload wieder keine Berücksichtigung.“ Bei einem klaren Bekenntnis der Bundesregierung zum einzig zukunftssicheren und damit als Gemeinwohlziel zu unterstellenden Glasfaserausbau bis mindestens in die Gebäude wären neben den Maßnahmenvorschlägen des DigiNetzG flankierende Ausbauanreize sinnvoll. Diese könnten nach Auffassung des BUGLAS beispielsweise die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für den Glasfaser-Hausanschluss in voller Höhe sowie auch ein Fördervorrang für FttB/H sein.