BUGLAS: 2019 wird Jahr der Entscheidung für den Glasfaserausbau in Deutschland - Zentrale Weichen richtig stellen!

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Bonn, 20. Dezember 2018. Bereits in den ersten Wochen und Monaten des kommenden Jahres stehen bei Gesetzgeber, Regulierer und Wettbewerbshütern zahlreiche Entscheidungen an, die von zentraler Bedeutung für den weiteren Ausbau einer nachhaltig zukunftssicheren Kommunikationsinfrastruktur für Deutschland sind. Während die Bundesnetzagentur an den weiteren Bedingungen für die Vergabe der 5G-Lizenzen feilt und an der Marktdefinition und -analyse des Zugangsmarktes arbeitet, hat die EU-Kommission die Phase 2 des Prüfungsverfahrens zum Vodafone-Antrag zur Übernahme von Unitymedia eingeleitet. Der Gesetzgeber in Berlin ist nun mit der Überarbeitung des DigiNetz-Gesetzes befasst, während in den Bundesministerien am ersten Entwurf für die durch den EU TK-Review notwendig gewordene große Novelle des Telekommunikationsgesetzes gearbeitet wird. Der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) mahnt in diesem Kontext an, dabei die Weichen so zu stellen, dass sowohl der Glasfaserausbau bis mindestens in die Gebäude (FttB/H, Fiber to the Building/Home) als unverzichtbare Basis aller künftigen Kommunikation wie auch der Wettbewerb insgesamt als Investitions- und Innovationstreiber sichergestellt und gefördert werden.

 

 

„Wenn der im Koalitionsvertrag avisierte ‚Infrastrukturwechsel hin zur Glasfaser‘ in Deutschland gelingen soll, müssen Regulierer, Gesetzgeber und die europäischen Wettbewerbshüter in den kommenden Wochen und Monaten mit besonderem Augenmaß tätig sein“, bringt BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer die aktuelle Situation auf den Punkt. „Stichwort 5G: Hier kann Deutschland überhaupt nur dann zum Leitmarkt werden, wenn auch regionale Frequenzen vergeben werden. Wenn wir die ‚gefunkte Glasfaser‘ wirklich in die Fläche bringen und die riesigen Potenziale von Smart City-, intelligenten Verkehrs- und Energiesteuerungskonzepten heben wollen, brauchen wir möglichst viele beteiligte Marktakteure.“ Stadtwerke und City Carrier sowie kommunale Institutionen bringen hier nach Auffassung des BUGLAS mit ihren bereits ausgerollten Glasfasernetzen und ihren Kompetenzen unverzichtbare Voraussetzungen mit. Städte und Kommunen dürften, so Heer, nicht ihrer Gestaltungshoheit in punkto Digitalisierung beraubt werden. Dies wäre der Fall, wenn keine regionalen Frequenzen vergeben würden, die genau die öffentlichen Räume betreffen.

 

 

„Stichwort Kabelfusion: Mit der Übernahme von Unitymedia durch Vodafone würde ein neuer Marktgigant entstehen, der nicht nur den in Deutschland verfügbaren Kabel-Footprint beherrschen, sondern auch den Gestattungsmarkt und die Beschaffung von TV-Rechten dominieren würde“, führt der BUGLAS-Geschäftsführer aus. „Im Ergebnis entstünde ein Duopol aus Kabelgigant und Telekom-Riese, das gerade die im FttB/H-Ausbau tätigen kleineren Unternehmen aus dem Markt drängen könnte. Damit würden die bestehenden Netzinfrastrukturen zementiert, weil der Wettbewerbsdruck als Innovationstreiber nicht mehr vorhanden wäre. Das Ziel eines flächendeckenden Glasfaserausbaus, der zum allergrößten Teil durch City Carrier gestemmt wird, würde durch die Fusion grundlegend in Frage gestellt.“ Die Kabelfusion ist aus Sicht des Glasfaserverbands nicht genehmigungsfähig.

 

 

„Stichwort Überarbeitung DigiNetz-Gesetz: Hier hat es nun der Bundestag in der Hand, die Schwächen der aktuellen Gesetzesfassung schnell auszumerzen“, erläutert Heer. „Anspruch muss sein, Synergien beim Netzausbau tatsächlich so nutzbar zu machen, dass die Glasfaser möglichst weit in die Fläche kommt, und dabei die bestehenden Anreize zum Trittbrettfahren zu beseitigen.“ Das aktuelle „Glasfaser-Mikado“, bei dem der Marktakteur verliert, der sich zuerst bewegt, muss, darauf hatte der BUGLAS bereits Ende 2017 hingewiesen, möglichst bald beendet werden. Aus Verbandssicht zielführend ist der Vorschlag, den der Bundesrat dazu unlängst in seiner Stellungnahme unterbreitet hatte. Danach sollen Mitverlegungsansprüche dann unzumutbar sein können, wenn dadurch „ein in bislang mit Glasfasernetzen unversorgten Gebieten geplantes Glasfasernetz, das einen diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang zur Verfügung stellt, überbaut würde.“

 

 

„Stichwort TKG-Novelle: Bei der nun anstehenden Umsetzung der Vorgaben aus dem neuen Europäischen Kodex für Elektronische Kommunikation ist besonderes Augenmaß gefordert“, stellt der Verbandsgeschäftsführer klar. „Hier darf es insbesondere nicht zu weiteren symmetrischen Regulierungsauflagen für nicht marktmächtige Unternehmen kommen.“ Mit Spannung erwartet die Branche die von der Bundesnetzagentur vorzulegende neue Marktdefinition und -analyse des Zugangsmarktes. Hierin werden wichtige Leitplanken für die künftige Regulierung des Zugangs zur sogenannten „Letzten Meile“ festgelegt. Der BUGLAS hatte bereits im Sommer 2017 und damit als erster Verband mit seinem 6-Punkte-Plan „Ordnungsrahmen für einen flächendeckenden Glasfaserausbau“ einen Vorschlag für eine zukunftsorientierte Regulierung von Glasfasernetzen vorgelegt.

 

 

Eine positive Bilanz zieht der Verband hinsichtlich des ablaufenden Jahres 2018. „Wir haben für viele der Vorschläge unseres im Dezember 2017 veröffentlichten Kursbuches für einen flächendeckenden Glasfaserausbau in Deutschland Mitstreiter gewinnen und notwendige Änderungen anstoßen können“, erklärt Heer. „So beispielsweise mit dem gemeinsamen Branchen-Angang zum Abbau administrativer Hemmnisse, der Beschleunigung von Genehmigungsprozessen, der Initiative zur Bekämpfung des Fachkräftemangels, der Überarbeitung des DigiNetz-Gesetzes oder des politischen Strategiewechsels hin zur Glasfaser.“

 

 

Auch bei der Novellierung der Bundesförderung sind viele BUGLAS-Vorschläge aus dem vergangenen Jahr umgesetzt worden: So sind etwa seit Sommer dieses Jahres faktisch nur noch FttB/H-Anschlüsse förderfähig, die Dauer der Markterkundungsverfahren wurde verlängert und die Möglichkeit eingeführt, im Verlauf des Verfahrens steigende Tiefbaupreise zu berücksichtigen. Nun gilt es nach Auffassung des Verbands, auch die Aufgreifschwelle auf das Infrastrukturziel hin anzupassen. „Besonders erfreulich im Förderkontext ist, dass Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland nun auch die von uns seit Herbst 2016 in unzähligen Gesprächen auf Bundes- und Landesebene propagierte Voucher-Lösung als neuartigen Förderansatz zur Steigerung der Nachfrage in Pilotprojekten testen will“, lobt Heer den in der vergangenen Woche im Düsseldorfer Landtag verabschiedeten Beschluss, nach dem Hauseigentümer Gutscheine für einen Glasfaseranschluss erhalten sollen.

 

 
Ein weiteres zentrales Thema der Verbandsarbeit in diesem Jahr war der neue Mobilfunkstandard 5G, der als Basis einer möglichst engmaschig ausgerollten Glasfaser-Infrastruktur bedarf. Hierzu hat der BUGLAS sehr frühzeitig Position bezogen und mit seinen Mitgliedern mögliche Geschäftsmodelle auf lokaler und regionaler Ebene erörtert. Mit seiner klaren und ausschließlichen Fokussierung auf FttB/H sowie vielfältigen Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten für seine Mitgliedsunternehmen hat sich der BUGLAS auch 2018 als die Interessenvertretung der Branche erwiesen und 27 neue Mitglieder gewinnen können. „Wir werden auch im neuen Jahr wieder alles dafür tun, die Interessen der Eigentümer und Betreiber von FttB/H-Netzen zu bündeln und wirkungsvoll in die Gesetzgebungs- und Regulierungsverfahren einzubringen“, so Heer abschließend.

 

 

Über den Bundesverband Glasfaseranschluss e. V. (BUGLAS):

Im BUGLAS sind aktuell 108 Unternehmen zusammengeschlossen, die in Deutschland Glasfaseranschlussnetze direkt bis in Gebäude beziehungsweise Haushalte (Fiber to the Building/Home, FttB/H) ausrollen und damit zukunftsgerichtete, hochleistungsfähige Kommunikationsnetze mit dedizierten Bandbreiten bis in den Gigabit pro Sekunde-Bereich errichten und betreiben. Die Mitgliedsunternehmen des Verbands versorgen rund 72 Prozent aller Glasfaserkunden (FttB/H) in Deutschland und sind damit hierzulande die Treiber beim Auf- und Ausbau einer nachhaltig leistungsfähigen Kommunikationsinfrastruktur. Der BUGLAS spricht sich für ein Glasfaser-Infrastrukturziel aus und tritt für investitionsfreundliche Rahmenbedingungen ein, in denen FttB/H-Geschäftsmodelle erfolgreich realisiert werden können.