Bonn/Brüssel, 23.02.2022 – Den heute von der Europäischen Kommission veröffentlichten Gigabit Infrastructure Act (GIA) kommentiert der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) wie folgt:
„Der BREKO kritisiert den Entwurf der EU-Kommission für den Gigabit Infrastructure Act (GIA). Der Gesetzesvorschlag bringt nicht den erhofften Schub für den weiteren Glasfaserausbau in Europa. Stattdessen setzt der Vorschlag Anreize für einen strategischen Doppelausbau von Glasfasernetzen. Der BREKO sieht daher dringenden Nachbesserungsbedarf am Gesetzesvorschlag. Das Europäische Parlament ist jetzt gefordert, grundlegende Anpassungen vorzunehmen, um den Glasfaserausbau in Europa schneller und effizienter zu gestalten. Durch die Ausgestaltung des Gesetzesvorschlags als Verordnung wird den Mitgliedsstaaten zudem der Spielraum genommen, die Vorschriften auf die unterschiedlichen Bedürfnisse in den einzelnen Ländern anzupassen.
Besonders kritisch ist aus Sicht des BREKO, dass die EU-Kommission mit den geplanten neuen Zugangsregeln den volkswirtschaftlich unsinnigen Doppelausbau von Glasfasernetzen erleichtern würde. Die geplanten Regeln sehen vor, dass ein Überbau durch Mitnutzung bereits vorhandener Glasfaser-Infrastruktur nur durch die Überlassung einzelner Glasfaserleitungen verhindert werden kann. Diese Vorgabe würde viele Ausbauprojekte unrentabel machen und damit auch die ambitionierten Ausbauziele in Deutschland und Europa gefährden. Die geplanten Regeln stehen in klarem Widerspruch zum deutschen Telekommunikationsgesetz (TKG), das ausdrücklich vorsieht, dass ein Überbau bestehender Glasfasernetze durch Mitnutzung bestehender Infrastruktur vom erstausbauenden Unternehmen abgelehnt werden kann, wenn dieses Wettbewerbern einen offenen Netzzugang in Form eines virtuellen Zugangsprodukts (sog. Bitstromzugang) anbietet. Das Europäische Parlament ist jetzt gefordert, diese Vorgaben im Sinne eines möglichst schnellen Glasfaserausbaus anzupassen.
Der GIA enthält außerdem weitreichende Transparenzverpflichtungen für Netzbetreiber. Dies sehen wir, ähnlich wie die bereits im TKG festgeschriebenen Vorgaben, kritisch. Angesichts der aktuellen Debatten um Resilienz der Netze, Cybersicherheit und Schutz kritischer Infrastruktur muss darauf geachtet werden, dass die Netze durch übermäßige Transparenzpflichten nicht angreifbar werden. Die Erhöhung der Transparenz damit ausgleichen zu wollen, den Netzbetreibern in Zukunft immer höhere Sicherheitsauflagen vorzuschreiben, kann nicht die Lösung sein.
Die Vorschläge im Bereich der Genehmigungsverfahren sind hingegen zu begrüßen. Insbesondere den Ansatz, vereinheitlichte und digitale Verfahren mit klaren Zeitvorgaben zu verknüpfen, unterstützen wir. Wichtig ist, dass diese Maßnahmen seitens der nationalen und regionalen Ebene aufgegriffen und umgesetzt werden, um das Tempo im Glasfaserausbau weiter zu erhöhen.“
Bonn/Brüssel, 23.02.2023 – Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) kommentiert die heute von der Europäischen Kommission gestartete öffentliche Konsultation zur Zukunft der Telekommunikationsbranche – im Speziellen zur Frage einer möglichen Beteiligung großer Tech-Unternehmen an den Kosten des Netzausbaus („Fair Share“) – wie folgt:
„Wir begrüßen, dass die Europäischen Kommission, wie vom BREKO gefordert, eine ergebnisoffene Konsultation durchführt, bevor sie mögliche Lösungsansätze für eine Beteiligung großer Tech-Unternehmen wie Google, Meta oder Netflix an den Kosten des Netzausbaus ausarbeitet.
Eine Beteiligung der großen Tech-Unternehmen an den Kosten kann die Dynamik im Glasfaserausbau weiter stärken. Entscheidend ist jedoch, dass die Umsetzung so erfolgt, dass der faire Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt gesichert bleibt. Dafür müssen aus Sicht des BREKO drei wesentliche Bedingungen erfüllt werden:
Zur Wahrung eines fairen Wettbewerbs dürfen große Telekommunikationsunternehmen nicht ihre Verhandlungsmacht ausnutzen, um individuelle Vereinbarungen mit großen Tech-Unternehmen zu schließen. Eine ‚Verhandlungslösung‘, bei der Telekommunikationsunternehmen und große Tech-Unternehmen Höhe und konkrete Bedingungen der Zahlungen individuell vereinbaren, lehnen wir daher ab. Die EU-Kommission hat sich seit der Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte dafür eingesetzt, dass alle Marktakteure die gleichen Rechte und Chancen haben – dies muss unbedingt gewahrt bleiben. ‚Fair-Share‘-Beiträge dürfen nur dann umgesetzt werden, wenn auch alternative Netzbetreiber zu gleichen Konditionen daran teilhaben können.
Ebenfalls wichtig ist, dass mögliche Zahlungen ausschließlich zweckgebunden zur Deckung von Netzkosten im Zusammenhang mit echten Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude und Wohnungen (FTTB/H) verwendet werden.
Nicht zuletzt darf die Netzneutralität als zentrales Grundprinzip des freien Internets und der Open Internet-Leitlinien der EU nicht beeinträchtigt werden.
Der BREKO wird sich an der heute veröffentlichten Konsultation beteiligen, um die Interessen seiner mehr als 230 Glasfaser ausbauenden Mitgliedsunternehmen zu vertreten und um sicherzustellen, dass eine mögliche Umsetzung von ‚Fair Share‘ den Glasfaserausbau in Deutschland und Europa voranbringt, und nicht gefährdet.“
Über den BREKO
Als führender Glasfaserverband mit über 440 Mitgliedsunternehmen setzt sich der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) erfolgreich für den Wettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt ein. Seine Mitglieder setzen klar auf die zukunftssichere Glasfaser und zeichnen für über 70 Prozent des Ausbaus von Glasfaseranschlüssen in Deutschland verantwortlich. Die mehr als 230 im Verband organisierten Telekommunikations-Netzbetreiber versorgen sowohl Ballungsräume als auch ländliche Gebiete mit zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen. Dafür haben sie im Jahr 2021 3,2 Mrd. Euro investiert. Weitere Informationen finden Sie unter brekoverband.de.