BREKO-Pressestatement: BREKO sieht EU-Entscheidung zum Vodafone-Unitymedia-Deal kritisch

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Die EU-Kommission hat bekanntgegeben, dass sie die Übernahme der Kabelnetze der Liberty-Global-Tochter Unitymedia in Deutschland (aktiv in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen), der Tschechischen Republik, Ungarn und Rumänien durch Vodafone genehmigt. Die EU-Kommission macht Vodafone jedoch einige Auflagen: So muss der Konzern hierzulande unter anderem – wie von Vodafone bereits selbst vorgeschlagen – sein Kabelnetz nach erfolgter Übernahme für Telefónica Deutschland öffnen.

 

Der BREKO bleibt bei seiner nachdrücklich geäußerten Warnung vor dem Zusammenschluss zwischen Vodafone und Unitymedia: Dieser wird nach Auffassung des führenden deutschen Glasfaserverbands zu einer erheblichen Einschränkung des Wettbewerbs – und damit zu Nachteilen für Bürger und Unternehmen – führen. Zwar begrüßt der BREKO grundsätzlich Open-Access-Vereinbarungen – bei der Öffnung der künftigen Vodafone-Kabelnetze handelt es sich jedoch um einen „Exklusiv-Deal“ zwischen zwei Großunternehmen, wodurch sich nichts an den negativen Auswirkungen der Übernahme in den Kabelmärkten sowie auf den „echten“ Glasfaserausbau (FTTB / FTTH) ändern wird.

 

Auf dem „klassischen“ Kabelmarkt kann der Zusammenschluss insbesondere negative Auswirkungen auf den Markt für Verträge mit der Wohnungswirtschaft zur Versorgung von Endkunden (so genannter Gestattungsmarkt) haben. Hier liegt der Marktanteil von Vodafone künftig bei rund 75 Prozent. Dies wird – ungeachtet des Netzzugangs für Telefónica – in den meisten Fällen auch ein Monopol in puncto Kabel-Internet bedeuten: Da in den Gestattungsverträgen meist entsprechende Exklusivitätsvereinbarungen zugunsten der Kabelanbieter vorhanden sind, kann die Wohnungswirtschaft keine weiteren Verträge – etwa mit regionalen TK-Anbietern für Glasfaseranschlüsse bis in den Keller des Gebäudes (FTTB) oder bis direkt in die Wohnungen (FTTH) – mehr vereinbaren.

 

Mindestens ebenso erheblich sind die negativen Effekte auf den Telekommunikationsmarkt – und hier insbesondere auf den Ausbau von reinen Glasfaseranschlüssen, also FTTB/FTTH-Netzen,  in Deutschland. Bei einer gemeinsamen TK-Marktbeherrschung des künftigen Vodafone-Kabelnetzes (inklusive Netzzugang für Telefónica) und Deutscher Telekom verbleibt kaum mehr Potenzial für einen zukunftssicheren FTTB-/FTTH-Ausbau in diesen Gebieten. Dies würde vor allem lokal/regional tätige, mittelständische Unternehmen gefährden, die den Glasfaserausbau in der Praxis vorantreiben (82 Prozent der heute verfügbaren, reinen Glasfaseranschlüsse werden von den alternativen Netzbetreibern in Deutschland – mehrheitlich Mitgliedern des BREKO – gestellt). Für einen eigenwirtschaftlich realisierten, rentablen Glasfaserausbau bliebe somit praktisch kein Raum mehr. Die für Breitband-Internet ausgebauten Kabelgebiete würden so auf Jahre zur „Glasfaser-Diaspora“.

 

„Ähnlich wie die Deutsche Telekom mit (Super-) Vectoring setzen auch die großen Kabelnetzbetreiber mit ihren Koax-Kabeln auf Kupfer auf der letzten Meile und vermeiden so Investitionen in zukunftssichere, reine Glasfaser“, stellt BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers fest. Der Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Kartell- und Regulierungsrecht an der Universität Köln, Torsten Körber, warnte daher bereits im vergangenen Jahr: „Nach dem Zusammenschluss besteht die Gefahr, dass jedenfalls Vodafone nicht mehr in den Glasfaserausbau investieren wird.“

 

Der BREKO bedauert zudem, dass die EU-Kommission Vodafone nicht zur Auflage gemacht hat, dass langfristig mit der Wohnungswirtschaft laufende (Gestattungs-) Verträge ein Sonderkündigungsrecht erhalten. Nur so kann nach Auffassung des BREKO und weiterer Marktteilnehmer Wettbewerb ermöglicht werden, indem es auch Dritten – etwa lokal oder regional operierenden Netzbetreibern – möglich wird, attraktive(re) Angebote auf Basis reiner Glasfaser (FTTB/FTTH) zu machen.