BREKO: Direkter Zugang zur „letzten Meile“ bleibt alternativlos

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Pressemitteilung des BREKO e.V.


Bundesnetzagentur stellt Rahmenbedingungen für Bitstrom-Regulierung vor – BREKO begrüßt Genehmigungspflicht für Layer-2-Zugangs-Entgelte

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute ihren Entscheidungsentwurf zur Bitstrom-Regulierung vorgelegt. Dieser sieht eine Vorab-Genehmigung („Ex ante“) der Entgelte für den besonders wichtigen Layer-2-Bitstrom-Zugang vor, was der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) begrüßt. Der Layer-2-Zugang wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres als Vorleistungsprodukt der auf dem Bitstrom-Markt weiterhin marktbeherrschenden Deutschen Telekom neu eingeführt und soll alternativen Wettbewerbern ein im Vergleich zum bereits verfügbaren Layer-3-Bitstrom hochwertigeres Vorleistungsprodukt bieten, das individueller konfiguriert werden kann und qualitativ bessere Endkundenprodukte ermöglicht. Der Datenverkehr kann von den Telekom-Wettbewerbern allerdings nur an bundesweit rund 900 Übergabepunkten übernommen werden, was entsprechende Infrastrukturmaßnahmen des nachfragenden Anbieters nötig macht.

Kritisch sieht der BREKO jedoch die Begründung der Bonner Regulierungsbehörde, der Layer-2-Bitstrom werde „während der nächsten Jahre in erheblichem Maße die entbündelte Teilnehmeranschlussleitung als Vorleistungsprodukt für die Bereitstellung von Breitbandanschlüssen ablösen“. Für den BREKO gibt es auch weiterhin keine gleichwertige Alternative zum physikalischen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der so genannten „letzten Meile“, als Basis für einen möglichst raschen, flächendeckenden Glasfaserausbau in Deutschland.

„Der Layer-2-Zugang stellt sicher ein sinnvolles Angebot für bestimmte Marktteilnehmer dar. Er kann und darf den direkten Zugang zur TAL aber nicht ersetzen“, kommentiert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers den heute vorgelegten Entwurf der Regulierungsbehörde.

Der führende deutsche Breitbandverband unterstützt die Bundesnetzagentur darin, die Deutsche Telekom dazu zu verpflichten, bestimmte Qualitätskennzahlen (z.B. Dienstequalität oder Entstörzeiten) künftig monatlich veröffentlichen zu müssen. Damit will die Behörde überprüfen, ob der Ex-Monopolist seinen Mitbewerbern tatsächlich „einen gleichwertigen Zugang“ gewährt, der „in Bezug auf Funktionsumfang und Preis mindestens jenem vergleichbar ist, den sich die Betroffene selbst intern – wenn auch möglicherweise mit unterschiedlichen Systeme und Prozessen – bereitstellt“. Hier würde sich der BREKO allerdings wünschen, dass die Telekom von vorneherein dazu verpflichtet würde, alternativen Netzbetreibern dieselben Systeme und Prozesse zur Verfügung zu stellen wie sich selbst. Das fordert übrigens auch die EU-Kommission in einer entsprechenden Empfehlung.

Dass die Bundesnetzagentur nach wie vor an der Einführung einer regional differenzierten Betrachtung beim Layer-3-Bitstrom festhält, bedauert der BREKO unterdessen. Der Verband befürchtet, dass die jetzt vorgenommene Beschränkung auf 15 Städte nicht von Dauer sein dürfte – und für die Zukunft damit eine ständige Planungsunsicherheit darstellt, die Investoren abschreckt.

Der BREKO hatte bereits Ende vergangenen Jahres vor dem Einstieg in eine regionalisierte Regulierung gewarnt. Dr. Karl-Heinz Neumann vom renommierten WIK-Institut hatte in einem Gutachten zum Thema „Regionalisierung der Regulierung“ festgestellt, dass sich die grundlegenden Voraussetzungen, die den damaligen BNetzA-Marktanalysen zugrunde lagen, nicht so verändert hätten, „als dass eine geänderte Entscheidung nahe läge“. „Im Gegenteil, insbesondere für den Bitstrom-Zugangsmarkt haben sich die Perspektiven für Wettbewerb eher verschlechtert und werden dies in den nächsten Jahren weiter tun“, heißt es in dem WIK-Gutachten.