BEREC veröffentlicht Stellungnahme zum Entwurf des Telekommunikationsrechtsrahmens

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Pressemitteilung der Bundesnetzagentur


Dr. Eschweiler: "BEREC unterstützt die Ausrichtung des Rechtsrahmens auf Förderung der Konnektivität durch hochleistungsfähige Breitbandnetze. Die Ausgestaltung der konkreten Regulierungsinstrumente muss der Bedeutung des Wettbewerbs zur Förderung der notwendigen Investitionen in hochleistungsfähige Netze Rechnung tragen."

Das Gremium der europäischen Regulierungsbehörden BEREC hat heute eine erste Stellungnahme in Brüssel zu den Vorschlägen zur Überarbeitung des europäischen Telekommunikationsrechtsrahmens veröffentlicht. Die Stellungnahme befasst sich mit den Themen Zugangsregulierung, Over-the-top (OTT)-Dienste, dem institutionellen Rahmen sowie mit den Regulierungszielen, den Frequenzen, dem Universaldienst und dem Verbraucherschutz.

"Die nationalen Regulierungsbehörden brauchen Flexibilität für die Regulierung, um nationalen Gegebenheiten und Marktbedingungen Rechnung tragen zu können", erklärt Dr. Wilhelm Eschweiler, Vorsitzender von BEREC und Vizepräsident der Bundesnetzagentur. "BEREC unterstützt die europäischen Institutionen mit Expertenwissen auf dem Weg zum digitalen Binnenmarkt", betonte Dr. Eschweiler weiter.

Zukünftig sollen OTT-Kommunikationsdienste in den Rechtsrahmen einbezogen werden, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit. Positiv aus Sicht von BEREC ist auch, dass die Zuständigkeiten der nationalen Regulierer vereinheitlicht und diese in ihrer Unabhängigkeit gestärkt werden sollen. Kritisch gesehen wird hingegen die vorgeschlagene Umwandlung von BEREC in eine EU-Agentur sowie die Ausweitung der Veto-Rechte der EU-Kommission. Beides führt nur zu mehr Bürokratie.